Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wurden durch die Verwaltung bei der Errichtung des Kreisverkehrs in der Greifswalder Chaussee bei der Planung dieselben Kriterien angelegt wie bei der Planung des Kreuzungsbauwerkes Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring.

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Bei der Planung von Straßenkreuzungen seien die Kriterien für den Vergleich von Varianten für die Knotenpunktgestaltung gleich und berücksichtigen immer die Leistungsfähigkeit, die Verkehrssicherheit und die Flächenverfügbarkeit. Aufgrund des Verkehrsaufkommens, welches im Vergleich zur Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring hier deutlich niedriger sei, kamen für die Kreuzung Greifswalder Chaussee/Franzenshöhe für die Knotenpunktgestaltung ein Knotenpunkt ohne Lichtsignalanlage mit Linksabbiegespur und ein Minikreisverkehr in Betracht. Im Ergebnis des Vergleiches sei als Vorzugsvariante der Minikreisverkehr herausgearbeitet und durch das Straßenbauamt Stralsund bestätigt worden.

 

Herr Philippen erfragt, ob Gutachten, z.B. von der Polizei oder dem Straßenbauamt, eingeholt worden seien.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass eine baufachliche Prüfung durch das Straßenbauamt Stralsund stattgefunden habe. Resultat der Prüfung sei, dass in der Greifswalder Chaussee die Leistungsfähigkeit für einen Minikreisverkehr gegeben sei. Auch von Seiten der Polizei gebe es keine Bedenken.

 

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.