Anfrage:
Wurden durch die
Verwaltung bei der Errichtung des Kreisverkehrs in der Greifswalder Chaussee
bei der Planung dieselben Kriterien angelegt wie bei der Planung des
Kreuzungsbauwerkes Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring.
Herr Bogusch
antwortet wie folgt:
Bei der Planung von
Straßenkreuzungen seien die Kriterien für den Vergleich von Varianten für die
Knotenpunktgestaltung gleich und berücksichtigen immer die Leistungsfähigkeit,
die Verkehrssicherheit und die Flächenverfügbarkeit. Aufgrund des Verkehrsaufkommens,
welches im Vergleich zur Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring hier
deutlich niedriger sei, kamen für die Kreuzung Greifswalder
Chaussee/Franzenshöhe für die Knotenpunktgestaltung ein Knotenpunkt ohne
Lichtsignalanlage mit Linksabbiegespur und ein Minikreisverkehr in Betracht. Im
Ergebnis des Vergleiches sei als Vorzugsvariante der Minikreisverkehr
herausgearbeitet und durch das Straßenbauamt Stralsund bestätigt worden.
Herr Philippen
erfragt, ob Gutachten, z.B. von der Polizei oder dem Straßenbauamt, eingeholt
worden seien.
Herr Bogusch stellt
klar, dass eine baufachliche Prüfung durch das Straßenbauamt Stralsund
stattgefunden habe. Resultat der Prüfung sei, dass in der Greifswalder Chaussee
die Leistungsfähigkeit für einen Minikreisverkehr gegeben sei. Auch von Seiten
der Polizei gebe es keine Bedenken.
Auf eine Aussprache
wird verzichtet.