Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Eigner zur Sicherung der Zukunft der GORCH FOCK (1) in Stralsund?

 

2.    Welche Konzepte mit den entsprechenden Finanzierungsplänen gibt es dazu?

 

3.    Wie ist der Stand deren Umsetzung?

 

Herr Tanschuss beantwortet die drei Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Am 25.01.2017 hätte eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Sanierung der Gorch Fock I zwischen der Hansestadt Stralsund, dem Tall Ship Friends e.V., dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium in Schwerin stattgefunden.

Gesprächsinhalt sei der aktuelle Sachstand bzgl. der Verhandlungen zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Tall Ship Friends e.V. und das Entwickeln von Lösungsansätzen, um einen Erhalt der Gorch Fock I im Stralsunder Hafen und dies kostenneutral für den städtischen Haushalt zu realisieren, gewesen. Die bisher von der Verwaltung und dem Eignerverein entwickelten Ansätze konnten dieses Ziel bisher nicht erreichen.

 

Das Wirtschaftsministerium sehe sich in der Lage, eine Sanierung der Gorch Fock I als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur zu fördern – auch ohne, dass die Hansestadt mittel- oder unmittelbar Eigentum am Schiff erwerbe, wenn die Hansestadt Stralsund als Zuwendungsempfänger auftrete und die Fördermittel zur weiteren Verwendung an den Verein weiterreiche. Das Verhältnis zwischen der Hansestadt und dem Verein sei hierbei einzelvertraglich zu regeln. Vergleichbare Konstellationen seien durch das Land bereits mit Blick auf den Gleisbau im Frankenhafen gefördert worden. Der Abschluss des Vertrages bedürfe der Beschlussfassung der Bürgerschaft. Bestandteil dieses Beschlusses werde auch die finanzielle Einordnung der Weiterreichung von Fördermitteln im städtischen Haushalt sein. Als zusätzliche freiwillige Ausgabe bedürfe die Maßnahme nach der Konsolidierungsvereinbarung der Zustimmung des Innenministeriums.

 

Aus diesem Grund seien Verein und Hansestadt derzeit noch in der Abstimmung mit den genannten Ministerien, um einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss überhaupt erst zu ermöglichen.

 

Der Eignerverein habe bereits jetzt die Übernahme des 10%-Eigenanteils zugesichert, so dass durch die Maßnahme der kommunale Haushalt nicht zusätzlich belastet werde.

 

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.