Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Eigner zur
Sicherung der Zukunft der GORCH FOCK (1) in Stralsund?
2. Welche Konzepte mit den entsprechenden
Finanzierungsplänen gibt es dazu?
3. Wie ist der Stand deren Umsetzung?
Herr Tanschuss
beantwortet die drei Fragen im Zusammenhang wie folgt:
Am 25.01.2017 hätte eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen bzgl. der
Sanierung der Gorch Fock I zwischen der Hansestadt Stralsund, dem Tall Ship
Friends e.V., dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium in Schwerin
stattgefunden.
Gesprächsinhalt sei der aktuelle Sachstand
bzgl. der Verhandlungen zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Tall Ship
Friends e.V. und das Entwickeln von Lösungsansätzen, um einen Erhalt der Gorch
Fock I im Stralsunder Hafen und dies kostenneutral für den städtischen Haushalt
zu realisieren, gewesen. Die bisher von der Verwaltung und dem Eignerverein entwickelten
Ansätze konnten dieses Ziel bisher nicht erreichen.
Das Wirtschaftsministerium sehe sich in der
Lage, eine Sanierung der Gorch Fock I als Basiseinrichtung der touristischen
Infrastruktur zu fördern – auch ohne, dass die Hansestadt mittel- oder
unmittelbar Eigentum am Schiff erwerbe, wenn die Hansestadt Stralsund als
Zuwendungsempfänger auftrete und die Fördermittel zur weiteren Verwendung an
den Verein weiterreiche. Das Verhältnis zwischen der Hansestadt und dem Verein
sei hierbei einzelvertraglich zu regeln. Vergleichbare Konstellationen seien
durch das Land bereits mit Blick auf den Gleisbau im Frankenhafen gefördert
worden. Der Abschluss des Vertrages bedürfe der Beschlussfassung der
Bürgerschaft. Bestandteil dieses Beschlusses werde auch die finanzielle
Einordnung der Weiterreichung von Fördermitteln im städtischen Haushalt sein.
Als zusätzliche freiwillige Ausgabe bedürfe die Maßnahme nach der
Konsolidierungsvereinbarung der Zustimmung des Innenministeriums.
Aus diesem Grund seien Verein und Hansestadt
derzeit noch in der Abstimmung mit den genannten Ministerien, um einen
entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss überhaupt erst zu ermöglichen.
Der Eignerverein habe bereits jetzt die
Übernahme des 10%-Eigenanteils zugesichert, so dass durch die Maßnahme der
kommunale Haushalt nicht zusätzlich belastet werde.
Auf eine Aussprache wird verzichtet.