Sitzung: 14.01.2014 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0156/2013
Herr
Müller von der REWA GmbH gibt einen Überblick über die Kalkulation für das
Haushaltsjahr 2014. Bis zum Jahr 2008 waren die erzielten Ertragszuschüsse, wie
z.B. Anschlussbeiträge nach der gesetzlichen Vorgabe mit 5 % aufzulösen. Der
Beitragszahler erhielt somit eine Gutschrift von 5 %. Im Jahr 2008 wurde vom
Gesetzgeber festgestellt, dass das Anlagevermögen, welches über 60 Jahre abgeschrieben
wird, zu schnell verbraucht wird. Eine Rücklagenbildung war nicht mehr möglich.
Im Erlass aus dem Jahre 2009 wurde festgelegt, dass die Ertragszuschüsse nach
den normalen Abschreibungssätzen auszusetzen sind. Für die Kalkulation 2011 bis
2013 hätte dies einen Sprung von 5 % auf
1,94 % bedeutet, was zu einer Gebührenerhöhung für diesen Zeitraum geführt
hätte. Daher wurde eine Anpassung auf 3 % vorgenommen. Für die Kalkulation 2014
soll nun eine Anpassung auf 1,94 % erfolgen. Das bedeutet für einen durchschnittlichen
Zwei-Personen-Haushalt im Haushaltsjahr 2014 eine wirtschaftliche Anpassung der
Abwasserentgelte von 9 €. Für das Jahr 2015 ist geplant eine langfristige
Kalkulation für die nächsten 5 Jahre vorzulegen. In dieser Kalkulation sollen
einheitliche Entgelte für Regen- und Schmutzwasser auch mit den anderen
Gesellschaftern des Landkreises festgesetzt werden.
Frau
Klatte erfragt die perspektivische Entwicklung der Abschreibungssätze für das
Jahr 2015. Herr Müller erklärt dazu, dass jedes Jahr 1,94 % abgeschrieben
werden. Die Abschreibungssätze hängen von den Investitionen und dem
hinzukommenden Anlagevermögen ab. Perspektivisch wird der Abschreibungssatz
geringfügig fallen.
Herr
Pagels erfragt, ob für die Einwohner aller Gemeinden ein einheitlicher Preis
angedacht sei. Dazu bestätigt Herr Müller, dass dies angedacht ist und 2015 der
Bürgerschaft vorgelegt werden soll. Er stellt klar, dass bis auf die Gemeinde
Zarrendorf und den Gesellschafter Groß Kordshagen alle anderen Gemeinden und
Gesellschafter sich dem Konzept angepasst haben und die gleichen Beitragssätze
erheben. Er ergänzt, dass die Hansestadt Stralsund bereits im Jahr 2011 Regen-
und Schmutzwasserentgelte eingeführt hat und die anderen Gemeinden im Zuge der
Herstellung einheitlicher Grundlagen diese noch einführen müssen. Diese
Angleichung wird derzeit angestrebt bzw. vollzogen. Die Gemeinden haben ihr
komplettes Anlagevermögen in Bezug auf Regenwasserleitungen, Straßeneinläufen
sowie öffentliche Wege und Plätze in die Gesellschaft eingebracht um
sicherzustellen, dass die REWA eine starke Gesellschaft bleibt. Langfristig
sind Investitionen und Reparaturmaßnahmen für die ganze Gesellschaft und im
Interesse der ganzen Gesellschaft geplant.
Herr
Pagels erklärt sein Unverständnis zur einheitlichen Gebührenregelung, da die
Umlandgemeinden sehr gut von der Hansestadt Stralsund leben und diesen nicht
solidarisch geholfen werden müsse. Er erfragt die Vorteile für die Stralsunder
Bürger und das Mitspracherecht der Bürgerschaft bei der Umsetzung des
Konzessionsmodells. Herr Müller stellt klar, dass die Bürgerschaft
grundsätzlich beteiligt wird. Er führt aus, dass die Umlandgemeinden 20 Jahre
für die Nutzung der stadteigenen Netze bezahlt haben und es langfristig aus
wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist zusammenzuarbeiten, da alle Beteiligten
daran partizipieren. Herr Müller gibt einen Überblick über den Sanierungsbedarf
der städtischen Leitung. Die Hansestadt Stralsund wird langfristig nicht in der
Lage sein, die umfassenden Sanierungsaufgaben allein zu bewältigen.
Herr
Pieper erfragt eine realistische Länge, welche in der Sanierungsklasse 5 in
einem Jahr realisiert werden kann. Herr Müller erläutert, dass dies immer von
der Lage und den Gegebenheiten vor Ort abhängig sei. Realistisch wäre ein
Kilometer mit allen zusätzlich notwendigen Baumaßnahmen und unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der
Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0156/2013 entsprechend e)
Beschlussempfehlung zu beschließen.
Mehrheitlich
zugestimmt
7 Zustimmungen 2 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen