Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Präsident verliest mit Verweis auf den Widerspruch des Oberbürgermeisters den ursprünglichen Antrag AN 0051/2017 aus der vergangenen Sitzung und lässt die Mitglieder der Bürgerschaft gem. § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung MV erneut wie folgt abstimmen:

 

Der Widerspruch des Oberbürgermeisters wird damit anerkannt.

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt