Sitzung: 06.07.2017 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Der Präsident verliest mit Verweis auf den Widerspruch des Oberbürgermeisters den ursprünglichen Antrag AN 0051/2017 aus der vergangenen Sitzung und lässt die Mitglieder der Bürgerschaft gem. § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung MV erneut wie folgt abstimmen:
Der Widerspruch des Oberbürgermeisters wird damit anerkannt.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt