Zur Informationsveranstaltung Johanniskloster/Stadtarchiv teilt der Oberbürgermeister mit:

 

Wie weiter mit Johanniskloster und Stadtarchiv - das sei das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der die Verwaltung und die SES am Mittwoch, den 12. Juli, um 18 Uhr in das Rathaus einladen.

An dem Thema bestehe ein großes öffentliches Interesse, deshalb solle vorgestellt werden, was seit der Schließung des Johannisklosters passiert sei, welche Pläne es für die Klosteranlage und für den künftigen Sitz des Stadtarchivs gebe, ab wann das Zentraldepot zur Verfügung stehe und wann das Stadtarchiv seinen regulären Betrieb voraussichtlich wieder aufnehmen könne. Auch die Freiflächenplanung für den Rosengarten werde Thema sein und es bestehe die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern zu dem Vorhaben ins Gespräch zu kommen.

 

 

Zum Thema Immaterielles Kulturerbe informiert Herr Dr. Badrow wie folgt:

 

Der Stralsunder Traditionsverein werde bis Ende Oktober 2017 einen Antrag auf Eintragung der Wallensteintage in das Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes stellen. Deutschland sei dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen 2013 beigetreten und führe ein Verzeichnis, in das beispielsweise überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und eben auch Feste eingeschrieben werden.

In Mecklenburg-Vorpommern unterstütze der Museumsverband M-V gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur potentielle Bewerbungen,

die nur von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen eingereicht werden könnten. Das Amt für Kultur, Welterbe und Medien unterstütze das Anliegen des Stralsunder Traditionsvereins, begleite die Antragstellung fachlich und gebe im nächsten Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport am 11. Juli noch nähere Informationen.

 

 

Herr Dr. Badrow gibt außerdem folgendes bekannt:

 

Die Verwaltung werde der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erstmalig einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2018/2019 vorlegen. Das Haushaltsplanaufstellungsverfahren sei bereits eröffnet worden.

Der Doppelhaushalt solle der Verwaltung durch das Entfallen des aufwendigen Haushaltsaufstellungsverfahren für das zweite Haushaltsjahr u.a. Zeit verschaffen, die offenen Jahresabschlüsse nach Einführung der Doppik aufzuholen. Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen aktueller und künftiger Haushaltspläne seien abhängig vom Nachweis festgestellter Jahresabschlüsse. Mit einem Doppelhaushalt könne außerdem erreicht werden, dass zu Beginn des 2. Jahres ein beschlossener Haushaltsplan vorliege und damit eine vorläufige Haushaltsführung vermieden werde.  Investitionen könnten rechtzeitig in Auftrag gegeben und zügig abgearbeitet werden.

 

Um einen fundierten Haushaltsplanentwurf vorlegen zu können, bedürfe es eines größeren Zeitumfanges für die Aufstellung und Abstimmung innerhalb der Verwaltung und auch mit den anderen relevanten Bereichen, wie z. B. der SES, als es in den vergangenen Jahren der Fall gewesen sei. 

Auch in Anbetracht der aktuellen  Diskussion um das neue FAG werde davon ausgegangen, dass der damit in Zusammenhang stehende Haushaltserlass zur Aufstellung der Haushaltspläne 2018ff nicht zeitnah vorliegen werde.

 

Aufgrund dessen, werde der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 zur ersten Lesung erst in der Dezember- Bürgerschaftssitzung vorliegen können.

Dies sollte bereits jetzt für die Beratungen in den Ausschüssen und in den Fraktionen beachtet werden.

 

 

Der Oberbürgermeister informiert zudem über die Beteiligung am Wettbewerb „Seniorenfreundliche Städte und Gemeinden“. Ende Februar hätte er per Mail vom Städte- und Gemeindetag M-V die Information erhalten, dass das Sozialministerium zur Teilnahme am Wettbewerb „Seniorenfreundliche Städte und Gemeinden“ aufgerufen habe.

Daraufhin habe er das zuständige Amt für Schule und Sport, Abt. für soziale Angelegenheit beauftragt, die Beteiligung der Hansestadt Stralsund an diesem Wettbewerb vorzubereiten.

Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat der Hansestadt Stralsund habe die Stadtverwaltung die Antragsunterlagen erstellt und fristgerecht an das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern gesandt.

Der Oberbürgermeister dankt dem Seniorenbeirat für seine konstruktive Mitarbeit und hofft, dass die Hansestadt Stralsund mit ihrem Antrag erfolgreich sein werde.

 

Nähere Auskünfte zu der Antragstellung werde Herr Albrecht unter TOP 7.14 geben.

 

 

Abschließend gibt der Oberbürgermeister bekannt, dass derzeit der Einsatz von ROBOTIK, z.B. in der Reinigung oder der Grünflächenpflege, an einigen Musterprojekten geprüft werde. Durch den Einsatz von ROBOTIK solle ausschließlich die Qualität erhöht werden.