Sitzung: 06.07.2017 Bürgerschaft
Zur
Informationsveranstaltung Johanniskloster/Stadtarchiv teilt der
Oberbürgermeister mit:
Wie weiter mit Johanniskloster
und Stadtarchiv - das sei das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der die
Verwaltung und die SES am Mittwoch, den 12. Juli, um 18 Uhr in das Rathaus
einladen.
An dem Thema bestehe ein großes
öffentliches Interesse, deshalb solle vorgestellt werden, was seit der
Schließung des Johannisklosters passiert sei, welche Pläne es für die
Klosteranlage und für den künftigen Sitz des Stadtarchivs gebe, ab wann das
Zentraldepot zur Verfügung stehe und wann das Stadtarchiv seinen regulären
Betrieb voraussichtlich wieder aufnehmen könne. Auch die Freiflächenplanung für
den Rosengarten werde Thema sein und es bestehe die Möglichkeit, mit den
Mitarbeitern zu dem Vorhaben ins Gespräch zu kommen.
Zum
Thema Immaterielles Kulturerbe informiert Herr Dr. Badrow wie folgt:
Der Stralsunder Traditionsverein
werde bis Ende Oktober 2017 einen Antrag auf Eintragung der Wallensteintage in
das Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes stellen. Deutschland sei
dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen 2013 beigetreten und führe ein
Verzeichnis, in das beispielsweise überlieferte Traditionen und
Ausdrucksweisen, Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und eben auch
Feste eingeschrieben werden.
In Mecklenburg-Vorpommern
unterstütze der Museumsverband M-V gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur potentielle Bewerbungen,
die nur von Vereinen, Gruppen
und Einzelpersonen eingereicht werden könnten. Das Amt für Kultur, Welterbe und
Medien unterstütze das Anliegen des Stralsunder Traditionsvereins, begleite die
Antragstellung fachlich und gebe im nächsten Ausschuss für Bildung, Hochschule,
Kultur und Sport am 11. Juli noch nähere Informationen.
Herr Dr. Badrow gibt außerdem
folgendes bekannt:
Die
Verwaltung werde der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erstmalig einen
Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2018/2019 vorlegen. Das
Haushaltsplanaufstellungsverfahren sei bereits eröffnet worden.
Der
Doppelhaushalt solle der Verwaltung durch das Entfallen des aufwendigen
Haushaltsaufstellungsverfahren für das zweite Haushaltsjahr u.a. Zeit
verschaffen, die offenen Jahresabschlüsse nach Einführung der Doppik
aufzuholen. Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen aktueller und künftiger
Haushaltspläne seien abhängig vom Nachweis festgestellter Jahresabschlüsse. Mit
einem Doppelhaushalt könne außerdem erreicht werden, dass zu Beginn des 2.
Jahres ein beschlossener Haushaltsplan vorliege und damit eine vorläufige
Haushaltsführung vermieden werde.
Investitionen könnten rechtzeitig in Auftrag gegeben und zügig
abgearbeitet werden.
Um
einen fundierten Haushaltsplanentwurf vorlegen zu können, bedürfe es eines
größeren Zeitumfanges für die Aufstellung und Abstimmung innerhalb der
Verwaltung und auch mit den anderen relevanten Bereichen, wie z. B. der SES,
als es in den vergangenen Jahren der Fall gewesen sei.
Auch
in Anbetracht der aktuellen Diskussion
um das neue FAG werde davon ausgegangen, dass der damit in Zusammenhang
stehende Haushaltserlass zur Aufstellung der Haushaltspläne 2018ff nicht
zeitnah vorliegen werde.
Aufgrund
dessen, werde der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 zur
ersten Lesung erst in der Dezember- Bürgerschaftssitzung vorliegen können.
Dies
sollte bereits jetzt für die Beratungen in den Ausschüssen und in den
Fraktionen beachtet werden.
Der
Oberbürgermeister informiert zudem über die Beteiligung am Wettbewerb
„Seniorenfreundliche Städte und Gemeinden“. Ende Februar hätte er per Mail vom
Städte- und Gemeindetag M-V die Information erhalten, dass das
Sozialministerium zur Teilnahme am Wettbewerb „Seniorenfreundliche Städte und
Gemeinden“ aufgerufen habe.
Daraufhin habe er
das zuständige Amt für Schule und Sport, Abt. für soziale Angelegenheit
beauftragt, die Beteiligung der Hansestadt Stralsund an diesem Wettbewerb
vorzubereiten.
Gemeinsam mit dem
Seniorenbeirat der Hansestadt Stralsund habe die Stadtverwaltung die
Antragsunterlagen erstellt und fristgerecht an das Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern gesandt.
Der
Oberbürgermeister dankt dem Seniorenbeirat für seine konstruktive Mitarbeit und
hofft, dass die Hansestadt Stralsund mit ihrem Antrag erfolgreich sein werde.
Nähere Auskünfte zu
der Antragstellung werde Herr Albrecht unter TOP 7.14 geben.
Abschließend gibt der
Oberbürgermeister bekannt, dass derzeit der Einsatz von ROBOTIK, z.B. in der
Reinigung oder der Grünflächenpflege, an einigen Musterprojekten geprüft werde.
Durch den Einsatz von ROBOTIK solle ausschließlich die Qualität erhöht werden.