Herr Bogusch beschreibt die übliche Vorgehensweise bei solchen Verträgen. Er weist darauf hin, dass es eine Bürgschaft über die Erschließungsleistung geben wird, so dass die Erschließung auch dann durchgeführt werden kann, wenn der Erschließungsträger in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0034/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 8 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen