Herr Bogusch informiert, dass die Straßenreinigungssatzung alle 3 Jahre geändert wird.

Betroffen sind die Kalkulation der Gebühren für die nächsten zwei Jahren sowie die Anlagen der Straßenreinigungssatzung.

Herr Bogusch erläutert, dass das Straßenreinigungsklassenverzeichnis überarbeitet wurde.

Es gab minimale Anpassungen bei der Zuordnung einzelner Straßen zu den Reinigungsklassen. Als Beispiel nennt er unter anderem die Heilgeist-, die Bauhof- und die Bahnhofstraße, bei denen solch eine Anpassung erfolgte.

 

Herr Werner vom Seniorenbeirat kritisiert, dass der Schnee im Winter vom Gehweg an  zahlreiche Hauswände geräumt wird. Seiner Meinung nach wird dadurch die Isolierung der Häuser auf Dauer in Mitleidenschaft gezogen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0028/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen

 

 


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