Sitzung: 27.06.2017 Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung (beendet)
Frau Schmuck informiert die Anwesenden über ihre Aufgabenschwerpunkte.
Sie ist Interessenvertretung und Ansprechpartnerin für Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch für Menschen, die damit zu tun haben.
Eine weitere Aufgabe ist es, Konzepte und Initiativen für eine bessere Integration zu entwickeln, sowie die Akquirierung von Fördermitteln für verschiedene Projekte.
Der dritte Bereich ist die Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein der Bevölkerung für die Integration zu stärken.
Sie erläutert, dass auf dem Dänholm in der Gemeinschaftsunterkunft eine Fahrradwerkstatt eingerichtet wurde.
Dafür wurde ein Presseaufruf gestartet, um Werkzeug und Fahrräder dafür zu spenden. Es wurden daraufhin mehr als 30 Räder gespendet.
Nach dem Aufruf über Facebook gab es aber auch negative Kommentare. Hier muss man eine Strategie erarbeiten, wie man damit umgeht.
Frau Schmuck nimmt außerdem verschiedene Netzwerktermine wahr.
Weiter informiert sie über verschiedene Situationen, die sie bisher in ihrem Arbeitsalltag erlebt hat.
Frau Ehlert fragt nach, ob Kontakte zu den Stadtteilkoordinatoren und zur Arbeitsagentur bestehen.
Frau Schmuck führt aus, dass eine enge Kooperation mit dem Landkreis besteht. Die Inter-kulturelle Woche Ende September soll wieder in Zusammenarbeit vorbereitet werden.
Auch Kontakte zu den Stadtteilkoordinatoren werden gepflegt. Hier finden in den Zentren verschiedene Vor-Ort- Termine statt.
Frau Kindler fragt nach, ob es in Zukunft feste Sprechzeiten geben wird. Dazu informiert Frau Schmuck, dass es vorgesehen ist, eine Zeit festzulegen. Diese wird in Kürze bekannt gegeben.
Frau Dr. Carstensen fragt nach, ob Frau Schmuck in die drohende Abschiebung von einigen Mitgliedern der Tanzgruppe Viva involviert ist. Dazu führt Frau Schmuck aus, dass hier die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig sei. Es hat ein Gesprächstermin mit der Leiterin stattgefunden. Dort wurden die Möglichkeiten besprochen, die Abschiebung zu verhindern. Es könnte z.B. eine Duldung für einen Zeitraum ausgesprochen werden oder es erfolgt eine freiwillige Ausreise der Betroffenen. Diese hätten dann im Heimatland die Möglichkeit, ein Visum für Deutschland zu beantragen. Hierfür benötigen sie eine Bescheinigung vom zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland. Dann wird das Visum genehmigt und sie dürfen wieder einreisen.
Frau Dr. Carstensen fragt nach, ob die Abnahme der Integrationsbereitschaft bei syrischen Männern besteht.
Frau Schmuck teilt mit, dass sie diese Erfahrung bisher nicht gemacht hat.