Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Die
Bürgerschaft unterstützt vollumfänglich den „Appell des Oberbürgermeisters der
Hansestadt Stralsund an die Landesregierung zur Finanzausstattung der Kommunen
im Allgemeinen und zu aktuellen Erkenntnissen rund um die laufende Novellierung
des Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Speziellen“ (s. Anlage 1) vom 24.04.2017.
2.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fordert die Landesregierung und den
Landtag Mecklenburg Vorpommern auf
a.
im
Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichgesetzes zusätzliche finanzielle
Mittel bereitzustellen und damit den kommunalen Anteil der sogenannten
Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich), um allen
Gemeinden und Städten eine auskömmliche und aufgabenrechte Finanzierung zu
gewährleisten.
b.
eindeutig
und unmissverständlich zu erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel,
die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 - 5
Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100 %
unmittelbar an die Kommunen weitergeleitet werden.
c.
im
Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden,
Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich)
sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt
werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume
ausstrahlen können.
d.
über
das Thema Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
3.
Der
Präsident der Bürgerschaft wird gebeten, die anderen Zentren des Landes und
ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren.
4.
Der
Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, das Anliegen und diesen Beschluss,
der Landesregierung und den Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und
den Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Herr Bauschke begründet ausführlich den Antrag. Er legt die aktuelle Situation in den Kommunen dar. Die Kommunen müssten aufgabengerecht finanziert werden. Gelder für die Gemeinden und Kommunen sollten auch zu denen gelangen.
Herr Haack bestätigt die Argumentation von Herrn Bauschke. Er beantragt die Streichung des Punktes 1. des Antrages. Die Bemühungen des Oberbürgermeisters würden honoriert, jedoch sei die Bürgerschaft ein eigenständiges Gremium und der Punkt 1. des Antrags somit entbehrlich. Herr Haack wirbt für einen einheitlichen Beschluss.
Frau Müller geht auf die Historie des FAG ein. Sie fordert eine Klarstellung der kommunalen Familie, somit Bürgerschaft und Oberbürgermeister. Es gehe um die finanzielle Gesamtausstattung der Kommunen. Frau Müller bittet, dem gesamten Antrag zuzustimmen.
Herr Laack mahnt an, dass die Kommunen eine stärkere eigene Wirtschaft bräuchten, um nicht von Geldern des Landes oder des Bundes abhängig zu sein.
Herr van Slooten stimmt den Aussagen von Herrn Haack zu. Die Punkte 2. und 3. des Antrags würden das Wirken des Oberbürgermeisters als eigenständiges Organ inhaltlich unterstützen. Er wirbt für einen einheitlichen Beschluss der Bürgerschaft ohne den Punkt 1. des Antrags.
Herr Dr. Zabel und Herr Quintana Schmidt sprechen sich für den Antrag in der ursprünglichen Formulierung aus.
Herr van Slooten bekräftigt erneut seine Aussage, dass eine breite Zustimmung wertvoller sei als der Bestand des Punktes 1., der inhaltlich durch die anderen Punkte zum Ausdruck gebracht werde.
Der Oberbürgermeister gibt ein Statement zur Thematik ab. Der Druck auf die Landesregierung müsse aufrechterhalten werden. In den Kommunen könnten die Gelder besser bedarfsgerecht eingesetzt werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass freiwillige Leistungen im Fortbestand akut gefährdet seien.
Der Präsident stellt den Antrag auf Streichung des Punktes 1. des Antrages wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Herr Haack beantragt, über jeden Punkt einzeln abzustimmen.
1. Abstimmung:
Der Präsident stellt Punkt 1. des AN 0058/2017 wie folgt zur Abstimmung:
1.
Die
Bürgerschaft unterstützt vollumfänglich den „Appel des Oberbürgermeisters der
Hansestadt Stralsund an die Landesregierung zur Finanzausstattung der Kommunen
im Allgemeinen und zu aktuellen Erkenntnissen rund um die laufende Novellierung
des Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Speziellen“ (s. Anlage 1) vom 24.04.2017.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss-Nr.: 2017-VI-04-0609
2. Abstimmung:
Der Präsident stellt den Punkt 2. des AN 0058/2017 wie folgt zur Abstimmung:
2.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fordert die Landesregierung und den
Landtag Mecklenburg Vorpommern auf
a.
im
Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichgesetzes zusätzliche finanzielle
Mittel bereitzustellen und damit den kommunalen Anteil der sogenannten
Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich), um allen
Gemeinden und Städten eine auskömmliche und aufgabenrechte Finanzierung zu
gewährleisten.
b.
eindeutig
und unmissverständlich zu erklären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel,
die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 - 5
Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100 %
unmittelbar an die Kommunen weitergeleitet werden.
c.
im
Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden,
Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich)
sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt
werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen
Räume ausstrahlen können.
d.
über
das Thema Finanzausgleich einen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss-Nr.: 2017-VI-04-0610
3. Abstimmung:
Herr Paul lässt über den Punkt 3. der Anfrage AN 0058/2017 wie folgt abstimmen:
3.
Der
Präsident der Bürgerschaft wird gebeten, die anderen Zentren des Landes und
ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren.
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
Beschluss-Nr.: 2017-VI-04-0611
4.
Abstimmung:
Herr Paul lässt über den Punkt 4. der Anfrage AN 0058/2017
wie folgt abstimmen:
4.
Der
Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, das Anliegen und diesen Beschluss,
der Landesregierung und den Fraktionen des Landtags schriftlich mitzuteilen und
den Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
Beschluss-Nr.: 2017-VI-04-0612
5.
Abstimmung:
Der Präsident
stellt den AN 0058/2017 unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse
2017-VI-04-0609 bis 2017-VI-04-0612 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen