Frau Lachowski informiert, dass sie ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Sparte Weidenkultur geführt hat. Laut Kleingartenordnung darf bis zum 15. Mai durchgängig, außer an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Mit dem Beschwerdeführer wurde das Problem erörtert. Es stellte sich heraus, dass die Arbeiten an einem Samstag durchgeführt wurden.

Somit war die Beschwerde besprochen und erledigt.