Frau Mülling von den Wohlfahrtseinrichtungen Stralsund geht auf die Neuerungen in der Pflege ein. So konnte durch eine vereinfachte Pflegedokumentation bereits mehr Zeit für die Pflege der Bewohner gewonnen werden. Als positiv bewertet Frau Mülling, dass nicht dauerhaft Pflegebedürftige Anspruch auf Übergangspflege haben. Durch das neue Hospiz- und Palliativgesetz wurde außerdem die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen verbessert. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit Haus-, Fach- und Zahnärzten abzuschließen.

Weiter geht Frau Mülling auf den seit 01.01.2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Neu ist, dass ab diesem Jahr Pflegegrade und nicht mehr Pflegestufen vergeben werden und auch Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Durch das neue Bewertungssystem fallen deutlich mehr Menschen in die Pflegebedürftigkeit als vor der Reform. Auf die Frage von Herrn Lindner erklärt Frau Mülling, dass der Eigenanteil für Bewohner in Heimen in jedem Pflegegrad gleich hoch ist. Er kann allerdings je nach Einrichtung schwanken, da dieser von den Verhandlungen der Pflegeeinrichtung mit der zuständigen Stelle abhängt. Auf die Frage von Herrn Wilhelm antwortet Frau Mülling, dass die Bewohner trotz der geschlossenen Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten weiterhin die freie Arztwahl haben. Frau Mülling geht auf weitere Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes ein.

Auf die Frage von Frau Bartel antwortet Frau Mülling, dass ein nächster Schritt ein einheitlicher Pflegepersonalschlüssel für ganz Deutschland sein muss. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Menschen, die ausschließlich in der Mobilität eingeschränkt sind, bei den Pflegegraden nicht benachteiligt werden.

Frau Mülling macht deutlich, dass die Wohlfahrtseinrichtungen personell so aufgestellt sind, dass es möglich ist, auf Schwankungen die Pflegebedürftigkeit betreffend reagieren zu können. Ein Ziel ist außerdem, den Prozentsatz an Pflegefachkräften zu senken, um mehr Alltagsbegleiter einstellen zu können. Das neue Pflegestärkungsgesetz hat aber bereits dazu geführt, dass zusätzliches Personal eingestellt werden konnte. Weiter teilt Frau Mülling mit, dass die Wohlfahrtseinrichtungen insgesamt 18 Auszubildende beschäftigen, die nach Beendigung Ihrer Ausbildung auch im Unternehmen verbleiben können. Heute besteht nicht mehr eine so große Auswahl an Fachkräften wie noch vor fünf Jahren. 

 

Frau Mülling berichtet über das Hospiz, welches mit einer Größe von 8 Betten in Stralsund entstanden ist. Die Belegungszahlen zeigen, dass der Bedarf vorhanden ist.

Am 07.07.2017 erfolgt der Spartenstich für den Neubau des Hospizes. In dem Neubau wird es zwei zusätzliche Plätze für Tagesgäste geben. Auf die Frage von Herrn Lindner antwortet Frau Mülling, dass die Bewohner aus Stralsund und der näheren Umgebung stammen. Weiter möchte Herr Lindner wissen, ob die Krankenkassen das Hospiz auch über die ersten zwei Jahre hinaus genehmigen werden. Auch auf Grund des Neubaus, der entstehen wird, geht Frau Mülling davon aus, dass das Hospiz auch weiterhin betrieben werden darf.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen und Herr Lindner schließt den Tagesordnungspunkt.