Frau Behrendt stellt kurz die neue Ämterstruktur anhand des Organigramms vor. Neu geschaffen wurde das Amt 40. Dazu gehören zum einen der Beauftragte für Kunst- und Kulturbesitz als Stabsstelle, zum anderen die kulturellen Einrichtungen (Stadtbibliothek, Musikschule, Stralsund Museum, Stadtarchiv und Zoo) und die Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit. Sie erläutert das genaue Aufgabengebiet dieser Abteilung. Das neue Amt sei gut aufgestellt, habe aber zukünftig noch große Projekte vor sich, die Berührungspunkte zu diesem Ausschuss haben. Wichtige Thematik wird auch die Kulturentwicklungsplanung, um durch Synergieeffekte größere Wirkung entfalten zu können. Insgesamt seien 100 Mitarbeiter im Amt 40 tätig.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger erfragt den Satus des Beauftragten.

 

Frau Behrendt konkretisiert den Status des Beauftragten und das Aufgabengebiet der Stabsstelle. Die Stabsstelle gehöre zum Amt 40 und hat keine weiteren Mitarbeiter.

 

Herr Gottschling erkundigt sich nach der Bezifferung der Ämter.

 

Frau Behrendt erläutert, dass die Bezifferung der Ämter in der Systematik durch einheitliche Vorgaben erfolge. Sie verweist auf eine Vorgabe der KGSt.

 

Herr Suhr erfragt den Unterschied der Stabsstelle Protokoll und Presse zur Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.

 

Frau Behrendt erklärt, dass die eigentliche Pressearbeit ämterübergreifend geleistet werden müsse und daher eine Zuordnung als Stabsstelle direkt zum Oberbürgermeister sinnvoller sei als diese in ein Amt zu integrieren, welches sich auf gleicher Hierarchieebene wie die anderen Ämter befindet. Die Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne, z.B. Webdesign, Kulturveranstaltungen, Eröffnungen usw. werden im neuen Amt 40 gesteuert und koordiniert, um städtische Themen nach außen zu kommunizieren.