Die Ausschussmitglieder kommen überein, die Tagesordnungspunkte 4.2 und 4.3 auf Grund der Thematik zusammen zu behandeln.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass es aktuell sechs Zonen für das Anwohnerparken gibt. Grundsätzlich stehe die Verwaltung einer Reduzierung der Anwohnerparkzonen positiv gegenüber. Jedoch müssen Grundlagen der Verwaltungsvorschrift zur StVO beachtet werden. Demnach dürfe eine Zone nicht mehr als 1000 Meter überschreiten. Eine Reduzierung auf zwei Anwohnerparkzonen sei aus Sicht der Stadtverwaltung möglich, um der Vorgabe aus der Verwaltungsvorschrift zu genügen. Die Zonen würden größer werden, was aber auch die Handhabung der Anwohnerparkausweise erleichtere. Herr Bogusch berichtet, dass die Verwaltung bestrebt sei, ein Verhältnis von 2:1, also zwei Anwohnerparkausweise pro Stellfläche, zu wahren. Daher seien in den vergangenen Jahren bewirtschaftete Parkflächen zu Anwohnerparkplätzen umgewandelt worden. So gäbe es z.B. in der Zone 3 nur noch Anwohnerparkplätze. Eine Reduzierung der Zonen gebe der Verwaltung Spielraum, das angestrebte Verhältnis von 2:1 beizubehalten.

Herr Bogusch stellt die Entwicklung der Parkausweisausstellung von 2008 zu 2016 anhand einer Graphik dar. Es läge in dem Zeitraum eine Steigerung der ausgestellten Anwohnerparkausweise von 25% vor. Im gleichen Zeitraum seien bewirtschaftete Parkplätze in Anwohnerparkplätze umgewandelt worden, sodass das Verhältnis von 2:1 annähernd gehalten werden konnte.

Er informiert, dass die Verwaltung aktuell die Parkgebührenordnung überarbeite. In diesem Zusammenhang sollen auch das Bewohnerparken und die Ausweisung und Abgrenzung der Anwohnerparkzonen erarbeitet werden. Er gehe davon aus, dass die überarbeitete Parkgebührenordnung noch vor der Sommerpause zur Beratung in die Ausschüsse gegeben werden könne.

Zur Freigabe von bewirtschafteten Parkplätzen an Anwohner stellt Herr Bogusch die Parkplatzsituation in der Altstadt graphisch dar. Aus der Graphik gehe hervor, dass durch die kontinuierliche Umwandlung weite Teile fast ausschließlich Anwohnerparkplätze seien. Außerdem gebe es den Bürgerschaftsbeschluss zum Managementplan Altstadt, der besagt, dass im Zentrum der Altstadt das Bewohnerparken konzentriert und am Altstadtrand die gebührenpflichtigen Parkflächen angeordnet werden sollen. Durch die Umsetzung dieses Konzeptes seien im Altstadtzentrum nur noch wenige gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden. Diese insgesamt 54 Parkplätze könnten aus Sicht der Verwaltung in der weiteren Konzeptumsetzung zu Anwohnerparkplätzen werden.

Herr Bogusch erklärt, dass die Verwaltung dem eigentlichen Antrag zur generellen Freigabe kritisch gegenüberstehe, da nach der StVO im öffentlichen Raum Parkmöglichkeiten für Besucher zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem sei der Parkdruck für die Anwohner in den Abendstunden am höchsten. In diesem Zeitraum können diese dann aber auch die bewirtschafteten Parkflächen nutzen, da lediglich der Zeitraum zwischen 9 und 18 Uhr gebührenpflichtig sei. Finanzielle Auswirkungen einer Freigabe seien schwer abschätzbar. Einnahmeverluste seien aber gut vorstellbar. Herr Bogusch stellt eine Gesamtübersicht der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung dar. Insgesamt werden 860.000 € in der Bewirtschaftung erzielt. Davon entfallen 440.000 € auf freizugebende Parkplätze in der Altstadt. Bei den 54 Parkplätzen, die im inneren Altstadtkern freigegeben werden könnten, belaufe sich der Einnahmeverlust auf etwa 100.000 €.

 

Herr Haack erklärt, dass die Fraktion Bürger für Stralsund mit einer Reduzierung auf zwei Parkzonen einverstanden sei und daher den Antrag zurückziehe. Bezüglich der Freigabe von bewirtschafteten Parkflächen präzisiert er, dass genau diese angesprochenen 54 Parkplätze im Zentrum der Altstadt im Antrag gemeint seien, die von den Anwohnern gebührenfrei genutzt werden könnten. Den Antrag dazu werde er zum nächsten Ausschuss präzisieren und dann erneut einreichen.

 

Herr Lastovka schlägt vor, dass die bewirtschafteten Parkplätzen in der Zeit von 18 bis 9 Uhr ausschließlich von Anwohnern genutzt werden dürfen, um dem Parkdruck in den Abendstunden entgegenzuwirken.

 

Herr Bogusch plädiert für eine einheitliche Lösung in der konsequenten Ausweisung von Anwohner- und bewirtschafteten Parkflächen. Daher sollten, auch für die Umsetzung des Managementplans Altstadt, die zuvor genannten 54 bewirtschafteten Parkplätze in Anwohnerparkplätze umgewandelt werden. Damit gehe ein Einnahmeverlust einher, jedoch hätte diese konsequente Umsetzung auch eine verkehrslenkende bzw.                -steuernde Funktion. Um dem zu erwartenden Widerstand der Gewerbetreibenden entgegenzuwirken, könne er sich in einzelnen Bereichen die Einrichtung von ein bis zwei Kurzzeitparkplätzen durch ein eingeschränktes Halteverbot vorstellen.

 

Herr Haack erfragt, ob die Regelung mit den 54 Parkplätzen in der Vorlage, die vor der Sommerpause eingereicht werden soll, enthalten sei.

 

Herr Bogusch verneint dies. Die 54 Parkplätze würden in der konsequenten Umsetzung des Beschlusses zum Managementplan Altstadt in Anwohnerparkplätze umgewandelt werden. Vor der Sommerpause soll die neue Parkgebührenordnung und die überarbeitete Zoneneinteilung vorgestellt und beraten werden.

 

Herr Haack erklärt, dass der zweite Antrag auch zurückgezogen werde, da die Umwandlung der 54 Parkplätze ja kurz- bzw. mittelfristig erfolgen werde.

 

Herr Suhr erfragt den Verlauf der neu geplanten zwei Zonen und ob die Ausweisung von Anwohnerparkplätzen der Grund für die Reduzierung von Haushaltsmitteln in den vergangenen Jahren sei.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass die bewirtschafteten Parkplätze am Altstadtrand (sog. Zone B) erhalten bleiben. Die Umwandlung in Anwohnerparkplätze betreffe nur das Zentrum der Altstadt (sog. Zone A). Genau dort sollen dann, als Angebot an die Gewerbetreibenden, Kurzzeitparkplätze oder Ladezonen eingerichtet werden, die nicht bewirtschaftet seien. Er erläutert, dass mit der Umwandlung in Anwohnerparkplätze bewirtschaftete Parkmöglichkeiten verloren gehen und daraus resultieren dann natürlich auch Einnahmeverluste. Diese Umwandlung sei durch die Verwaltung gewollt, um das Verhältnis 2:1 zu erhalten und den Verkehr in der Altstadt zu reduzieren.

 

Herr Lastovka erfragt, ob es für öffentliche Gebäude Vorschriften gebe, dass diese Stellplätze vorhalten müssen, z.B. das Amtsgericht.

 

Herr Bogusch erklärt, dass grundsätzlich bei Neubauten Stellplätze nachzuweisen seien. Sollte dies nicht möglich sein, gebe es die Möglichkeit, sich über die Stellplatzablöse von dem Nachweis der Stellplätze zu befreien. Bei solchen Gebäuden, z.B. das Ordnungsamt, gibt es den entsprechenden Hinweis von der Verwaltung, dass diese durch die bestehenden Parkhäuser gut fußläufig zu erreichen seien.

 

Herr Lastovka regt an, diese Frage zu einem der nächsten Ausschüsse genauer zu erläutern.

 

Herr van Slooten meint, dass das Augenmerk auf das Gesamtkonzept gelegt und aufgepasst werden müsse, dass Flickschusterei vermieden werde.

 

Herr Lastovka resümiert, dass der Ausschuss davon ausgehe, noch vor der Sommerpause einen Verwaltungsvorschlag zur Beratung zu erhalten.

 

Der Einreicher zieht die Anträge AN 0041/2017 und AN 0042/2017 zurück.

Es erfolgt eine schriftliche Information an den Präsidenten der Bürgerschaft.