Herr R. Kuhn ist der Meinung, dass das Thema Kampfmittelberäumung schon länger bekannt sei und daher die Kosten hätten eingeplant werden können.

 

Frau Wilcke teilt mit, dass festgelegt ist, die zuständige Behörde, in diesem Fall den Muni-tionsbergungsdienst, 6 Monate vor Beginn einer Maßnahme anzuhören.

Dies ist in diesem Fall geschehen.

Es wurde ein Konzept vorgelegt, in dem die Kampfmittelberäumung geplant wurde. Damit wurden auch die Kosten deutlich.

Die Planung und Ausschreibung des Gesamtkonzeptes der Baumaßnahme erfolgte in diesem Fall, bevor die Planung zur Kampfmittelberäumung vorlag.

Somit waren die Kosten nicht planbar.

 

Herr van Slooten fragt nach, ob im Rahmen der Vorplanung schon Kosten für die Kampfmittelberäumung geplant wurden. Weiter möchte er wissen, ob Kosten für die Beteiligung des Munitionsbergungsdienstes entstanden sind. Abschließend möchte er wissen, ob man für kostenintensive Projekte (z.B. ab 1 Mio. €) schon gewisse Kosten für diese Problematik einplanen sollte.

 

Frau Wilcke teilt mit, dass der Munitionsbergungsdienst nicht entgeltfrei arbeitet. In die Kalkulation müsste dies einfließen. Sie macht auf die Besonderheit der Lage im Sund aufmerksam und verdeutlicht die Schwierigkeit, die Situation vorher schon einzuschätzen.

Frau Nachtwey ergänzt, dass der Munitionsbergungsdienst keine personellen Kapazitäten hatte, um ein Konzept zur Beräumung zu erstellen. Daher musste die Hansestadt ein Planungsbüro finden und beauftragen, welches diese Aufgabe übernommen hat.

Frau Wilcke verdeutlicht, dass eine Einplanung von Kosten für die Kampfmittelberäumung im Vorfeld nur aufgrund einer Schätzung erfolgen kann.

 

Herr Pieper bittet um Erläuterung, warum der Eigenanteil sinkt.

Herr Fürst erläutert, dass es sich bei der Baumaßnahme Ostmole um eine Maßnahme handelt, die schon länger in Planung ist. Der Bescheid des Munitionsbergungsdienstes lag zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung noch nicht vor.

Die durch den Bescheid zu erwartenden Mehrkosten sind als förderfähig eingeschätzt worden. Es ist ein 10%iger Eigenanteil zu erbringen, der über das Wasser- und Schifffahrtsamt und über das Wassersportzentrum erbracht werden soll.

 

Herr R. Kuhn ist der Meinung, dass dem Wasser- und Schifffahrtsamt bekannt sei, wo die Kampfmittelbelastung hoch ist.

 

Herr van Slooten kritisiert, dass es keine feste Zusage zu den Fördermitteln und auch zu den Eigenanteilen gibt.

Er möchte wissen, was passiert, wenn es ggf. eine Absage gibt.

 

Herr Fürst teilt mit, dass das Wirtschaftsministerium eine Förderfähigkeit signalisiert hat. Ein Änderungsbescheid wird jedoch nur ergehen, wenn die Eigenmittel an der Maßnahme nachgewiesen werden. Die Zusammensetzung ergibt sich aus Mitteln eines Vereines und einer Bundesbehörde. Eine feste Zusage zu bekommen ist schwierig.

Herr van Slooten verdeutlicht, dass eine Sicherung des Eigenanteils nur mit zwei Zusagen zu den Eigenmitteln erfolgt.

 

Herr Fürst weist auf die Formulierung des Beschlusses im Punkt 1 hin, wo eine Bedingung eingearbeitet wurde.

 

Herr Meier fasst zusammen, dass bei Absage eines Mittelgebers ein neuer Beschluss notwendig wird.

 

Herr Meier stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 00024/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 5 Zustimmungen 3 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung