Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Beleuchtung der Rügenbrücke möglich ist.
Herr Ramlow begründet seinen Antrag ausführlich. Er
ist der Meinung, dass die angestrahlte Brücke ein imposantes Bild für die
Hansestadt bringen würde.
Herr van Slooten merkt an, dass die Brücke ein Teil
einer Bundesstraße ist. Dies sollte beachtet werden.
Herr Laack ist der Meinung, dass die Straße nicht zur
zur Hansestadt gehört.
Herr Haack stellt den Antrag auf Verweisung in den
Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung. Es sollte geprüft werden,
welche Kosten zu erwarten sind und ob die Beleuchtung überhaupt umsetzbar ist.
Herr Jungnickel macht deutlich, dass es sich lediglich
um einen Prüfauftrag handelt.
Herr Dr. Zabel verdeutlicht, dass die Brücke
angestrahlt werden soll. Dies ist kein Eingriff in ein hoheitliches Recht des
Bundes.
Herr Adomeit ist der Meinung, dass das Thema schon
einmal abgelehnt wurde.
Herr Paul lässt über den Antrag von Herrn Haack
abstimmen:
Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Bau,
Umwelt und Stadtentwicklung verwiesen.
Mehrheitlich abgelehnt.
Herr Paul lässt über den ursprünglichen Antrag abstimmen.
Mehrheitlich beschlossen