Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wie kann seitens der Stadtverwaltung in der alten Spielkartenfabrik/Druckerei als Gewerbebetrieb die öffentliche Sicherheit i.S. Feuerschutz und andere Bestimmungen gewährleistet werden, wenn dort in dem verwinkelten Bau mit vielen Nebengelassen große Versammlungen mit sehr vielen Menschen stattfinden?

 

 

Herr Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Anfang 2016 wurde das Gebäude der ehemaligen Spielkartenfabrik / Druckerei vom damaligen Privateigentümer an das Weimar-Institut für geistes- und zeitgeschichtliche Fragen e.V. verkauft.

Dem Bauamt liegen seitdem weder Anfragen noch Anträge, die Gebäudenutzung bzw. Umnutzung betreffend vor.

Im Rahmen allgemeiner Kontrollen durch die Bauaufsicht deutet bis heute nach äußerer Inaugenscheinnahme nichts auf eine, wie auch immer geartete Nutzung hin.

Einem Zeitungsartikel vom 13. März 2017 war zu entnehmen, dass der Eigentümer am o.g. Standort einen Anlaufpunkt für in Stralsund lebende Muslime eingerichtet haben soll und dass einmal pro Woche bis zu 100 Gläubige zum Freitagsgebet zusammenkommen sollen.

Daraufhin wurde das Weimar-Institut von der Bauaufsicht aufgefordert, zu den in dem o.g. Zeitungsartikel genannten Nutzungen Stellung zu beziehen. Entsprächen die im Artikel genannten Nutzungen den Tatsachen, wäre das eine Nutzungsänderung ohne erforderlichen Bauantrag (nach § 68 LBauO M-V) und erforderliche Baugenehmigung (nach § 72 LBauO M-V). Damit hätte das Weimar-Institut nach § 84 Abs.1, Pkt.3 LBauO M-V eine Ordnungswidrigkeit begangen, die (nach § 84 Abs.3 LBauO M-V) mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Sollte das Weimar-Institut die Gelegenheit, sich bis zur 16. KW zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, nicht nutzen, wird von der Bauaufsicht nach Aktenlage über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und ggf. eine Ordnungsverfügung (z.B. zur Nutzungsuntersagung) entschieden.

 

Die in der Anfrage gestellte Frage nach bauordnungsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit ist dann im Rahmen eines Bauantragsverfahrens auf Nutzungsänderung zu prüfen.

 

Herr Laack fragt nach, ob der Stadtverwaltung bekannt ist, wer in das Haus einzieht. Weiter möchte er wissen, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Geschäftsführer des Instituts durch antisemitische Äußerungen bekannt sein solle.

Herr Steinbach informiert, dass der Stadtverwaltung keine diesbezüglichen Informationen vorliegen.

 

Herr Paul stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung.

Mehrheitlich abgelehnt