Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

Welche Maßnahmen kann die Verwaltung einleiten, um einen weiteren Verfall des Gebäudes der ehemaligen „Stadtkoppel“ Einhalt zu gebieten?

 

 

Herr Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Grundstück und Gebäude der ehemaligen „Stadtkoppel“, Barther Straße 58, sind Ende 2015 verkauft worden. Der neue Eigentümer stellte im August 2016 einen Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses zu einer Begegnungsstätte für Senioren und für einen Neubau für betreutes Wohnen.

 

Im Oktober 2016 erging hierfür der positive Vorbescheid.

 

Nach aktuellen Informationen des Eigentümers aus der 13. KW wird ein entsprechender Bauantrag derzeit vorbereitet und soll im April/Mai 2017 eingereicht werden.

 

Hiernach sollen nur die Nebengebäude abgerissen werden, das Hauptgebäude bleibt stehen und wird saniert.

 

Der Eigentümer geht derzeit von einem Baubeginn Anfang/Mitte 2018 aus.

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.