Herr Wohlgemuth erklärt, dass sich die Grundstücke noch nicht in der Vermarktung befinden, es aber bereits möglich ist, eine Interessenbekundung bei der SES einzureichen. Dies ist für einige Grundstücke auch schon geschehen. In der ersten Jahreshälfte 2018 soll dann der rechtskräftige B-Plan vorliegen. Anschließend soll die Vermarktung beginnen. Herr Wohlgemuth nennt noch einmal zwei Grundsätze, welche die Bürgerschaft in einem Beschluss das Quartier betreffend gefasst hat, die auch für die Vermarktung eine Rolle spielen.

 

1. Zur Erhöhung des Wohnanteils in der Stralsunder Altstadt sollen die städtischen Grundstücke parzellenweise vorwiegend an unterschiedliche Selbstnutzer zu Wohnzwecken veräußert werden.

 

2. Die Vielfalt der Selbstnutzer soll sich einerseits in einem individuellen Erscheinungsbild der einzelnen Gebäude ausdrücken und gleichzeitig in ein gestalterisches Gesamtkonzept einfügen. Um ein hohes Maß an Baukultur sicherzustellen sollen sämtliche Bebauungskonzepte für Grundstücke vor Veräußerung durch den Gestaltungsbeirat begutachtet werden.

 

Das heißt, dass die Grundstücke nach qualitativen und sozialen Kreterin veräußert werden.

Herr van Slooten erkundigt sich, ob die alten Flurstücke vermarktet werden oder ob das Grundstück neu aufgeteilt wird. Herr Wohlgemuth antwortet, dass sich die Aufteilung an der historischen Parzellierung orientieren wird, es jedoch einige Anpassungen geben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Stand der Planung im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Auf die Frage von Herrn Suhr antwortet Herr Wohlgemuth, dass im Bebauungsplan bestimmte Regelungen festgesetzt werden. Andere werden dann mit dem Verkauf festgelegt.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen und Herr Lastovka schließt den Tagesordnungspunkt.