Sitzung: 29.03.2017 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Herr Möller von der unteren Denkmalschutzbehörde gibt eine kurze Beschreibung der drei Lokschuppen. Ausschließlich im zweiten Lokschuppen ist die Drehscheibe noch vorhanden. Die Drehscheiben der beiden anderen Lokschuppen wurden von der Bahn ohne Genehmigungsverfahren ausgebaut. Herr Möller erklärt, dass ausschließlich die Lokschuppen und nicht die Nebengebäude unter Denkmalschutz gestellt wurden. Unabhängig von ihrem jetzigen Zustand handelt es sich bei den Lokschuppen um technische Denkmale. Dazu zählen auch noch vorhandene Stellwerkbereiche.
Herr Wohlgemuth ergänzt, dass sich die Lokschuppen auf planfestgestelltem Gelände der Deuchten Bahn AG, somit außerhalb der Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörde Hansestadt Stralsund befinden. Die Bahn muss für die Maßnahmen das Einvernehmen mit der Landesbehörde herstellen, ist aber nicht auf die Zustimmung der Hansestadt angewiesen. Dies war unter anderem einer der Gründe, sich um den Ankauf der Flächen zu bemühen.
Auf die Frage von Herrn Lastovka bestätigt Herr Möller, dass die Stadt keine rechtskräftige Verfügung gegen die Bahn wegen des Entfernens der beiden Drehscheiben erlassen kann.
Herr Suhr fragt, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn ein Eigentümer ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude beseitigt. Außerdem möchte er wissen, ob zu befürchten ist, dass für die drei Gebäude auf Grund ihres Zustandes der Denkmalschutz nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ob eventuell eine Sanierung oder ein Abriss erfolgen muss und was man dagegen unternehmen kann.
Am Beispiel des Wasserturms erklärt Herr Wohlgemuth, dass die Stadt an den Vorhabenträger und das Landesamt appellieren kann, die Pläne nicht umzusetzen. Auch bei den Lokschuppen hätte die Stadt im Rahmen der Benehmensherstellung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben, aber keine weiteren Einflussmöglichkeiten. Ob für das Entfernen der Drehscheiben das Einvernehmen des Landesamtes eingeholt wurde, ist nicht bekannt. Auf die Frage von Herrn Prof. Dr. Eilsberger antwortet Herr Wohlgemuth, dass die Stadt mit der Bahn bezüglich des Kaufs der Lokschuppen und der dazu gehörigen Flächen in Verhandlungen steht. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, werden vermutlich aber nicht positiv abgeschossen werden können. Herr Lewing möchte wissen, ob sich die alte Achsdrehbank noch in den Schuppen befindet. Dies wird bejaht.
Auf Grundlage von Spekulationen möchte Herr Suhr wissen, ob ein Abriss der Lokschuppen Auswirkungen auf den Wert des Grundstückes hat. Für Herrn Wohlgemuth ist die Tatsache, dass es sich um planfestgestelltes Gelände handelt, ausschlaggebend.
Bevor die Stadt in Verhandlungen mit der Bahn getreten ist wurde überprüft, in wie weit eine Verwertbarkeit der Lokschuppen im Zusammenhang mit einer Gesamtentwicklung des Bereiches möglich wäre. Aus Sicht der Verwaltung sind perspektivisch Entwicklungschancen für das Gelände vorhanden.
Die Ausschussmitglieder haben keinen weiteren Redebedarf und Herr Lastovka schließt den Tagesordnungspunkt.