Auf Einladung des Ausschusses ist Herr Harfenmeister von der Polizei anwesend. Er geht kurz auf sein Aufgabengebiet ein und erläutert seine Aufgabenschwerpunkte.

 

Er hat für die Ausschussmitglieder eine Auswertung zu Unfällen mit Radfahrern der Jahre 2015 und 2016 vorbereitet, die diesen vorliegt. Demnach ist die Zahl der Unfälle in beiden Jahren identisch und lag bei 143. Herr Harfenmeister gibt weitere Erläuterungen zu der ausgehändigten Übersicht. Er erklärt, dass nicht nur die Autofahrer Unfälle verursachen, sondern auch Radfahrer die sich nicht an die StVO halten. Ein Problem ist das zu schnelle Heranfahren der Radfahrer an Kreuzungen, die ihr Fahrzeug dann gegebenenfalls nicht schnell genug anhalten können. Ein weiteres Problem stellt das falsche Befahren von Kreisverkehren dar.

 

Frau Kindler fragt nach Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern und ob es eine Statistik über Unfälle mit Kindern gibt. Die Daten zeigen geringe Werte bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Herr Harfenmeister weist allerdings darauf hin, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegen kann, da nur Unfälle erfasst werden, die auch gemeldet werden. Zu den Unfallzahlen mit Kindern kann Herr Harfenmeister keine genauen Angaben machen, erklärt aber, dass mehr Unfälle mit Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren zu verzeichnen sind und dann wieder mit Radfahrern ab 65 Jahren. Frau Ehlert fragt, ob bei Verkehrskontrollen festgestellt werden konnte, ob die Fahrräder verkehrssicher sind und die fahrradfahrenden Kinder einen Helm trugen. Herr Harfenmeister kann dazu keine Aussage machen, sichert aber zu, die Antwort nachzureichen.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Tiede erklärt Herr Harfenmeister, dass Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern nur dann erfasst werden, wenn diese gemeldet werden. Wenn sich der Radfahrer von der Unfallstelle entfernt, besteht die Möglichkeit, die Polizei zu rufen und eine Anzeige wegen Unfallflucht zu stellen. Auf die Frage von Frau Friesenhahn antwortet Herr Harfenmeister, dass festzustellen ist, dass Radfahrer teilweise undisziplinierter fahren. In diesem Jahr werden aus diesem Grund verstärkt Kontrollen von der Polizei durchgeführt.

 

Herr Harfenmeister erläutert kurz den Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer. Er führt als Beispiel den Schutzstreifen im Carl-Heydemann-Ring an. Dort gab es seit Mitte 2015 einen Unfall zwischen Pkw und Radfahrer.

 

Weiter erläutert Herr Harfenmeister die Vor- und Nachteile der Schutzstreifen für Radfahrer aus Sicht der Polizei. Diese sind auf Grund von hohem Verkehrsaufkommen nicht auf allen Straßen geeignet. Es ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig, um die geeignetste Lösung für die Verkehrsteilnehmer zu finden. Herr Harfenmeister erklärt, dass der Schutzstreifen für Radfahrer im Carl-Heydemann-Ring noch nicht so gut angenommen wird. Bei Befragungen gaben die Radfahrer an, dass ihnen die Benutzung des Angebotsstreifens zu unsicher ist.

 

Herr Bogusch führt aus, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden kann, wenn der Radfahrer aus Gründen der Verkehrssicherheit die Straße nicht benutzen darf. Dies ist in Stralsund auf Grund des relativ geringen Verkehrsaufkommens nur an wenigen Stellen der Fall. 

 

Frau Kindler spricht von einem Lernprozess für Auto- und Fahrradfahrer die Schutzstreifen betreffend. Sie würde eine durchgehend einheitliche Lösung für Fahrradfahrer begrüßen, so dass das Wechseln zwischen den einzelnen Systemen entfällt. Frau Friesenhahn schildert eine brenzliche Situation an der Ampel Richtung Richtenberger Straße. Herr Harfenmeister sagt zu, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Frau Ehlert bedankt sich bei Herrn Harfenmeister für seine Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.