Frau Lieckfeldt geht kurz auf den Inhalt der Vorlage ein.

Frau Schüler möchte wissen, um was es sich bei einem Selbstverbuchungsautomaten handelt. Dazu erklärt Frau Lieckfeldt, dass diese Geräte es ermöglichen, dass die Nutzer ihre Medien selbstständig verbuchen und zurückgeben können.

Herr Albrecht ergänzt, dass in den Büchern ein Chip verarbeitet ist, welcher das Auslesen der Daten möglich macht.

Außerdem möchte Frau Schüler wissen, ob das Gebäude in der Wasserstraße ausschließlich durch die Kinderbibliothek genutzt wird oder ob Räume anderweitig vermietet sind.

Herr Albrecht erklärt, dass das Gebäude ausschließlich durch die Verwaltung genutzt wird.

Herr Gottschling erkundigt sich nach den negativen Folgen und fragt, wenn es keine gibt, warum es nicht früher schon Überlegungen gab, beide Teile der Bibliothek in einem Gebäude unterzubringen.

Auf die Frage antwortet Herr Albrecht, dass es ursprünglich ein anderes Nutzungskonzept bzw. eine andere Ausrichtung für das Haus in der Badenstraße gab.

Durch unterschiedlichste Faktoren wurde eine Neuausrichtung notwendig. Frau Lieckfeldt hat, ohne vorherige Planungen zu berücksichtigen, das vorliegende Konzept erarbeitet. Die Zusammenlegung beider Häuser bietet außerdem die Möglichkeit, nicht nachgefragte Medien auszusortieren und so Ballast los zu werden.

Frau Lieckfeldt ergänzt, dass sich der Bestand an e-Medien verfünffacht hat. Durch das veränderte Nutzungsverhalten ist es möglich, bestimmte Bestandseinheiten zu verringern.

Frau Bartel begrüßt die Vorlage, weist aber darauf hin, dass es ähnliche Pläne schon einmal gab.

Auf die Frage von Herrn Hofmann antwortet Frau Lieckfeldt, dass das Einkassieren eines symbolischen Euros pro Nutzer einen Verwaltungsaufwand darstellt, der vermieden werden soll.

Alle Nutzungsentgelte für Service- und Dienstleistungen werden steigen. Ebenso die Gebühren für verspätete Rückgaben.

 

Frau Ruhnke stellt den Antrag, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Albrecht und Frau Lieckfeldt stehen für Gespräche mit den Fraktionen zur Verfügung. Herr Albrecht weist darauf hin, dass das Konzept bis 01.01.2018 umgesetzt werden soll. Zu berücksichtigen sind vor allem die notwendigen Umbaumaßnahmen. Der Bürgerschaftsbeschluss sollte im 2. Quartal 2017 vorliegen.

 

Her Hofmann stellt den Verweisungsantrag zur Abstimmung.

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen