Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

 

  1. Beabsichtigt die Hansestadt Stralsund, als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern, diese darauf hinzuweisen, dass auf der aktuellen Website der WFG immer noch mit der Volkswerft und den P + S Werften geworben wird?
  2. Beabsichtigt die Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung der WFG darauf hinzuwirken, dass die „bilateralen Vereinbarung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten“ aus dem Jahr 2011 endlich von Seiten der WFG unterzeichnet wird?

 

Herr Fürst beantwortet die Anfrage und gibt zu verstehen, dass die Hansestadt Stralsund als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern auf die aktuelle Werbung hinweisen und auch auf die Unterzeichnung der bilateralen Vereinbarung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten aus dem Jahr 2011 hinwirken will.

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.