Sitzung: 07.01.2014 Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung (beendet)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: B 0155/2013
Herr
Heinrich informiert, dass im Ergebnishaushalt Erträge von 98,0 Mio € geplant
sind. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 105 Mio €. Daraus resultiert ein
Defizit von 6,8 Mio €, welches durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage in
Höhe von 4,8 Mio € gesenkt wird. Damit ergibt sich ein Defizit von 2 Mio €.
Im
Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen 92 Mio €, sowie die Auszahlungen 94,8
Mio €. Damit ergibt sich auch hier ein Jahresfehlbetrag von 2,9 Mio €.
Die
Konsolidierungsmaßnahmen konnten erzielt werden und es ergab sich eine
allgemeine Verbesserung. Es wurden Maßnahmen in Höhe von 15 Mio € bis 2017
berücksichtigt.
Ein
ausgeglichener Haushalt wird voraussichtlich 2016 erreicht werden.
Zur
mangelnden Finanzausstattung der großen kreisangehörigen Städte macht Herr
Heinrich umfangreiche Ausführungen. Die HST wird rund 750 T € weniger
Zuweisungen erhalten.
Die
Kreisumlage wird um 2 Mio € höher ausfallen, da sich die Umlagegrundlagen
ändern.
Die
höheren Gewinnabführungen der Unternehmen schlagen sich positiv im Haushalt
nieder. Ebenfalls wird sich das Gewerbesteueraufkommen verbessern. Weitere
Einnahmen wie Einkommenssteuer und die Erhöhung der Vergnügungssteuer
verbessern zusätzlich den Haushalt.
Die
Mittelsperren und die Nichtausgabe von Ausgabeplanansätze tragen ebenfalls zur
Haushaltskonsolidierung bei.
Herr
Heinrich teilt weiter mit, dass ein Investitionsvolumen von 25,6 Mio € im
Ergebnis- und Finanzhaushalt geplant ist. Weitere Investitionen in Höhe von 15
Mio € sind im Sondervermögen im Altstadtbereich geplant.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 6,5 Mio € für laufende
Straßenbaumaßnahmen wie z.B. Große Parower Straße sowie die Erweiterung des
Ozeaneums ausgewiesen. Die Investitionsmaßnahmen werden wie auch in den
vergangenen Jahren ohne Fremdmittel finanziert. Die Verschuldung aus den
Kreditverpflichtungen wird weiter reduziert werden. Ende 2014 wird mit einer
Verschuldung von rund 99 Mio € zu rechnen sein. Umschuldungen in Höhe von 3,5
Mio € sind für 2014 geplant.
Maßnahmen,
die an Fördermittel gebunden sind, sollen weiter durchgeführt werden. Dies
betrifft vor allem das Sondervermögen im Altstadtbereich. Nichtförderfähige
Anteile werden in Höhe von 2,9 Mio € zur Verfügung gestellt.
Der
Neubau des Hauses II der IGS wird in 2014 begonnen. Nichtförderfähige Kosten
werden hier für 2014 in Höhe von 1 Mio € zur Verfügung gestellt. Auch für das
Katharinen- und Johanniskloster werden in 2014 Mittel zur Verfügung gestellt.
Abschließend
informiert Herr Heinrich über einzelne Projekte, die im Haushalt geplant sind.
Die
Teilhaushalte 01, 07, und 08 betreffen diesen Ausschuss. Dazu macht Herr
Heinrich umfassende Ausführungen zu verschiedenen Maßnahmen. Abschließend macht
er deutlich, dass alle freiwilligen Maßnahmen berücksichtigt wurden, die auch
im Haushalt 2013 Berücksichtigung gefunden haben.
Auf
die Nachfrage von Herrn Hülse bezüglich der mangelnden Finanzausstattung macht
Herr Heinrich deutlich, dass die HST nichts dagegen unternehmen kann. Mit der
Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes 2016 sollte sich eine Änderung
ergeben.
Die
Nachfrage von Frau Dibbern bezüglich der Hilfen für Asylbewerber auf Seite 145,
wird von Herrn Heinrich ausführlich erläutert. Er stellt klar, dass die
Aufwendungen vom Landkreis erstattet werden. Die weiteren Fragen von Frau
Dibbern beantwortet Herr Heinrich wie folgt.
Die
Mittel für das Mehrgenerationenhaus und das Nachbarschaftszentrum sind durch
einen Bürgerschaftsbeschluss aus 2012 bis 2014 begrenzt worden.
Die
Mittel für die Sundine sind seit Jahren konstant im Haushalt geplant. Es werden
nur noch Zuschüsse für Betriebskosten eingestellt.
Die
Zuschüsse für den Seniorenbeirat sind in unterschiedlichen Kontierungen
dargestellt. Die Mittel für die Kinderbetreuung der Wohnsitzgemeinde werden aus
fundierten Prognosen heraus geplant. Da die Mittel in 2013 nicht auskömmlich
waren, wurden sie für 2014 erhöht.
Die
weiteren Fragen von Frau Dibbern wurden im Ausschuss für Finanzen und Vergabe
gestellt und schriftlich beantwortet.
Frau
Gutsmuths informiert hierzu ergänzend, dass die Anträge beim Landkreis gestellt
wurden Sie wurden sachlich und fachlich geprüft. Danach wurden die Vereine
gebeten, die Anträge nachzubessern. Erst danach wurde die Co-Finanzierung
übernommen.
Frau
Nitz stellt den Antrag, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu
verweisen.
Abstimmung:
5
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen
Eine
erneute Beratung der Vorlage soll in einer Sondersitzung am 22.01.2014 um 16.15
Uhr erfolgen.