Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass über einen Brief von Stralsunder Bürgern das Anlegen eines Strandes ähnlich dem nördlichen Abschnitt der Sundpromenade angeregt wurde. Dieser Vorschlag wurde als Alternative zur Installation einer neuen Spundwand unterbreitet. Zu diesem Thema wird Herr Bogusch von der städtischen Verwaltung begrüßt, der den aktuellen Planungsstand zum Strandbad präsentiert.

 

Herr Bogusch berichtet von der zurückliegenden Entwicklungsstudie zur Sundpromenade, die im Jahr 2004 von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschlossen wurde. In ihr wurden die Grundzüge der Strandbadgestaltung erarbeitet, die sowohl die Sundpromenade als auch den Bereich des alten Strandbades bis hin zum Auslaufpanzergraben mit einschließen. Laut Studie unterteilt sich der Strand in das Strandbad (ehem. Freibad) und in einen Freizeitbereich (ehem. Seebadeanstalt). Für letzteren Bereich ist eine neue Spundwand vorgesehen. Laut Gutachter bestehe mit der Spundwand durch die Begrenzung des Abschnitts, an dem das Wasser die Küste angreifen kann, ein zusätzlicher Schutz.

 

Herr Bogusch stellt das ausgearbeitete Gesamtkonzept, das die Errichtung der neuen Spundwand, die geplante Stegerneuerung sowie die Weg- und Freiflächengestaltung beinhaltet, vor. Die veranschlagten Kosten liegen bei 8 Mio. Euro. Der Plan sieht eine schrittweise Umsetzung von drei Teilobjekten vor:

 

1.    Spundwanderneuerung und Errichtung des Weges

 

Planungsstand zum 1. Teilobjekt mit einem Kostenpunkt von 3 Mio. Euro:

·        südliches Lindenrondell mit Zugang zum Strand und neuer Fahrradabstellanlage

·        Sitztreppe am Wasser

·        Fitnessparcour (nach Rücksprache mit der Seniorenakademie)

·        Weg an Uferkante ausschließlich für Fußgänger

·        voraussichtlich 90prozentige Förderung

·        wahrscheinlich europaweite Ausschreibung erforderlich
(hierdurch könnte sich der geplante Baubeginn im Herbst 2017
nach hinten verlagern)

    

2.    Erneuerung der Steganlage

 

3.    Gestaltung des Freizeitbereichs

 

Herr Lastovka erkundigt sich mit Blick auf den Bürgerbrief nach einer möglichen Verbreiterung des Weges und einer damit verbundenen Abflachung des dahinter liegenden Erdwalls.

 

Herr Bogusch weist darauf hin, dass es sich bei dem angesprochenen Trampelpfad offiziell um einen abgesperrten Bereich handelt. Der geplante Weg in dem vorliegenden Konzept soll dem entgegenkommen. Eine Abtragung des Erdwalls sei nicht geplant.

 

Herr Lastovka interessiert sich für die entstandenen Sturmschäden im Bereich Spundwand und hinterfragt in diesem Zusammenhang, ob größere Abtragungen an dem Teil der Sundpromenade zu verzeichnen waren, wo kein Schutz durch die Spundwand gegeben war.

 

Herr Bogusch berichtet, dass die Hansestadt Stralsund im Vergleich zu anderen Küstenregionen keine größeren Abtragungen zu verzeichnen hatte.

 

Herr Gottschling hält resümierend fest, dass eine Entfernung der Spundwand eine dauerhafte Neuaufschüttung des Strandes für die Hansestadt Stralsund bedeuten würde.

 

Herr Bogusch bestätigt, dass ein Strand anstelle einer Spundwand einen bedeutend höheren Unterhaltungsaufwand mit sich bringe. Zudem sei keinerlei Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Spundwand zu erwarten.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet abschließend um die Bereitstellung der Planungsunterlagen per E-Mail an den Ausschuss, um sie dann auch den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

 

An die Petenten ist eine Information über das Beratungsergebnis zu senden. Eine Kopie ist an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zu reichen.