Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Gessert erläutert, dass die Möglichkeiten einer gesetzlichen Erweiterung des Stadtgebiets der Hansestadt Stralsund ausgeschöpft sind. Lediglich durch freiwillige Verhandlungen mit den Umlandgemeinden könnten Änderungen erreicht werden.

 

Sondierungsgespräche mit der Gemeinde Kramerhof verlaufen nach Aussage von Frau Gessert vielversprechend. Gegenstand sind hierbei Flächen im Umfeld des HanseDoms, die bereits in städtische Einrichtungen eingebunden sind. Zudem gehe es um Teile des Grünhufer Bogens, des Zoos und der Kleingartenanlagen sowie die Fläche, auf der die Stralsunder Stadthalle geplant war, und das Gebiet, auf dem das Vorhaben Renaturierung Mühlengraben durchgeführt wurde. Im Übrigen erläutert Frau Gessert die Hintergründe sowie die rechtlichen Grundlagen, auf die sich die Verhandlungen des Oberbürgermeisters stützen würden.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen von Frau Gessert und fasst den zu beratenden Inhalt der Vorlage zusammen.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger erkundigt sich nach den Erfolgsaussichten der Verhandlungen und ob mit Blick auf den Strelapark Überlegungen im Raum stünden, wonach sich auch dieses Gebiet an die Hansestadt binden ließe.

 

Frau Gessert weist darauf hin, dass die zur Verhandlung stehenden Flächen für die Entwicklung der Gemeinde Kramerhof nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind. Eine gute Basis der Verständigung sei somit gegeben. Der Strelapark ist jedoch aktuell nicht Bestandteil der Flächenkulisse und demzufolge auch nicht Verhandlungsgegenstand.

 

Herr Suhr hinterfragt die zurückliegenden Verhandlungen um das Gebiet der geplanten Stadthalle und ob in diesem Zusammenhang bereits Gespräche um einen Gebietszuwachs geführt wurden. Des Weiteren sei von Interesse, ob eine Erweiterung des Strelaparks wieder Gesprächsgegenstand werde, zumal nach der Realisierung des Quartiers 17 diese Frage erneut gestellt werden könnte.

 

Frau Gessert berichtet, dass im Jahr 1997 der erfolglose Versuch unternommen wurde, die gesamte Gemeinde Kramerhof in das Stadtgebiet einzugliedern. Im Rahmen der Planung um den Bau der Stadthalle sei eine Gebietserweiterung der Hansestadt Stralsund jedoch kein Thema gewesen. Mit Blick auf den Strelapark verweist Frau Gessert auf die Bestimmung durch die Bürgerschaft: Eine ablehnende Stellungnahme wurde unter dem Vorbehalt einer neuen Beurteilungsgrundlage beschlossen.

 

Das regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadtumlandraum bilde weiterführend eine entsprechende Grundlage für die Beratung weiterer Entwicklungsoptionen des Strelaparks. Es komme erschwerend hinzu, dass das Land in der Vergangenheit bereits gegen die Planung der Erweiterung des Strelaparks geklagt habe. Im Jahr 2010 erklärte das oberste Verwaltungsgericht die beiden bis dahin bestehenden B-Pläne des Strelaparks für nichtig. Hintergrund ist die Verletzung landesplanerischer Vorgaben, wodurch sich eine planungsrechtliche Frage der Entwicklungsgrundlage stelle. Zudem erfolgte im Jahr 2011 eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der landesplanerischen Vorgaben durch das Bundesverwaltungsgericht. Die Verwaltung sehe daher in dem geplanten Einzelhandelsentwicklungskonzept einen kooperativen sowie integrativen Arbeitsprozess, so Frau Gessert abschließend.

 

Die Vorlage „Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gemeinde Kramerhof zum Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages“ wird durch den Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0060/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung:   8 Zustimmungen       0 Gegenstimmen       0 Stimmenthaltungen