Herr Werner möchte wissen, ob es möglich sei, ein weiteres Mitglied zum Beirat aus Stralsund zu benennen.

 

Herr Schwarz gibt an, dass der Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung Vorschläge unterbreiten kann und dass innerhalb der Versammlung der Beschluss der Aufnahme gefasst werden muss.

 

Herr Werner erkundigt sich, ob die Beauftragung des Oberbürgermeisters mit einer entsprechenden Empfehlung durch den Ausschuss für die Bürgerschaft der richtige Weg sei.

 

Frau Harder bestätigt dies und weist auf die Regelungen in der Hauptsatzung hin.

 

Herr Werner spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben auf einer der nächsten Sitzungen eine Empfehlung für ein weiteres Mitglied im Beirat der WFG abgibt.