Die Ausführungen von Seiten der Stadtverwaltung erfolgten unter dem
Tagesordnungspunkt 7.1 „Transparenz in der Hansestadt Stralsund und
Ausführungen der Gesetze“ durch Herrn Behrndt.
Frau Müller begründet den vorliegenden Antrag und unterstreicht hierbei
die aktuelle Relevanz auf Grund des anstehenden Wechsels in der Führungsspitze
der Stralsunder Stadtwerke.
Des Weiteren würden sich Geschäftsführungsposten durch ihren
Vorbildcharakter auszeichnen. Ziel sei es, Transparenz und Gleichbehandlung im
Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes herzustellen. Die Stadt als Gesellschafter
müsse entscheiden, ob sie diese Transparenz haben wolle.
Herr Haack erkundigt sich nach dem Zweck des Antrages, da ein
entsprechender Beschluss durch die Bürgerschaft bereits im Mai 2014 gefasst
wurde. Mit den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ wird genau dem Ansinnen
Rechnung getragen, Transparenz bei Neueinstellungen, die jetzt und in nächster
Zukunft anstehen, herzustellen. Entsprechend wäre der Antrag vom Einreicher
zurückzuziehen.
Herr Laack weist auf Mitteilungen in der lokalen Presse hin, nach denen
er das Gefühl von Machenschaften bei der Postenvergabe hat und er betont das
öffentliche Interesse.
Herr van Slooten schließt sich Herrn Haack an und hält den Antrag
ebenfalls für entbehrlich. Zudem weist Herr van Slooten die von Herrn Laack
geäußerte Meinung zu Machenschaften bei städtischen Unternehmen entschieden
zurück.
Herr Suhr erkundigt sich, ob Oberbürgermeister Dr. Badrow bei nun
konkret anstehenden, aber auch zukünftig erfolgenden Neubesetzungen Transparenz
schaffen wird.
Der Oberbürgermeister bedauert, dass die Thematik auf Grund ihrer
Komplexität, aber auch auf Grund von mangelhafter Berichterstattung schwer
verständlich ist.
Herr Dr. Badrow verweist darauf, dass mit den festgelegten Leitlinien
grundsätzlich veröffentlicht wird, entscheiden würden demnach in jedem
Einzelfall die Aufsichtsräte. Dennoch gelte es, neben dem Landes- auch das
Bundesrecht zu beachten. Es sei jedoch zusätzlich eine Anstandsfrage gegenüber
den derzeitigen Geschäftsführern, ungeachtet der Tatsache, dass bestehende
Verträge zum Beispiel nicht einseitig durch den Gesellschafter geändert werden
können.
Bezüglich der konkret anstehenden Neubesetzungen haben alle drei
Kandidaten der Veröffentlichung zugestimmt.
Herr Suhr erfragt, ob Herr Dr. Badrow auf Grund der bestehenden
Beschlusslage für den Neuabschluss von Verträgen eine Veröffentlichung
garantieren könne.
Herr Dr. Badrow unterstreicht erneut die verpflichtende Regelung der
Richtlinie, weist aber auch auf die Entscheidungskompetenz der Aufsichtsräte
und die Haltung der jeweiligen Bewerber hin. Im Falle der aktuellen
Neueinstellungen werde darauf hingewirkt, dass weiter Transparenz hergestellt
wird.
Mit Verweis auf
diese Zusicherung zieht Herr Suhr den Antrag AN 0005/2017 zurück.