Beschluss: zurückgezogen


 


Die Ausführungen von Seiten der Stadtverwaltung erfolgten unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 „Transparenz in der Hansestadt Stralsund und Ausführungen der Gesetze“ durch Herrn Behrndt.

 

Frau Müller begründet den vorliegenden Antrag und unterstreicht hierbei die aktuelle Relevanz auf Grund des anstehenden Wechsels in der Führungsspitze der Stralsunder Stadtwerke.

Des Weiteren würden sich Geschäftsführungsposten durch ihren Vorbildcharakter auszeichnen. Ziel sei es, Transparenz und Gleichbehandlung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes herzustellen. Die Stadt als Gesellschafter müsse entscheiden, ob sie diese Transparenz haben wolle.

 

Herr Haack erkundigt sich nach dem Zweck des Antrages, da ein entsprechender Beschluss durch die Bürgerschaft bereits im Mai 2014 gefasst wurde. Mit den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ wird genau dem Ansinnen Rechnung getragen, Transparenz bei Neueinstellungen, die jetzt und in nächster Zukunft anstehen, herzustellen. Entsprechend wäre der Antrag vom Einreicher zurückzuziehen.

 

Herr Laack weist auf Mitteilungen in der lokalen Presse hin, nach denen er das Gefühl von Machenschaften bei der Postenvergabe hat und er betont das öffentliche Interesse.

 

Herr van Slooten schließt sich Herrn Haack an und hält den Antrag ebenfalls für entbehrlich. Zudem weist Herr van Slooten die von Herrn Laack geäußerte Meinung zu Machenschaften bei städtischen Unternehmen entschieden zurück.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob Oberbürgermeister Dr. Badrow bei nun konkret anstehenden, aber auch zukünftig erfolgenden Neubesetzungen Transparenz schaffen wird.

 

Der Oberbürgermeister bedauert, dass die Thematik auf Grund ihrer Komplexität, aber auch auf Grund von mangelhafter Berichterstattung schwer verständlich ist.

Herr Dr. Badrow verweist darauf, dass mit den festgelegten Leitlinien grundsätzlich veröffentlicht wird, entscheiden würden demnach in jedem Einzelfall die Aufsichtsräte. Dennoch gelte es, neben dem Landes- auch das Bundesrecht zu beachten. Es sei jedoch zusätzlich eine Anstandsfrage gegenüber den derzeitigen Geschäftsführern, ungeachtet der Tatsache, dass bestehende Verträge zum Beispiel nicht einseitig durch den Gesellschafter geändert werden können.

Bezüglich der konkret anstehenden Neubesetzungen haben alle drei Kandidaten der Veröffentlichung zugestimmt.

Herr Suhr erfragt, ob Herr Dr. Badrow auf Grund der bestehenden Beschlusslage für den Neuabschluss von Verträgen eine Veröffentlichung garantieren könne.

Herr Dr. Badrow unterstreicht erneut die verpflichtende Regelung der Richtlinie, weist aber auch auf die Entscheidungskompetenz der Aufsichtsräte und die Haltung der jeweiligen Bewerber hin. Im Falle der aktuellen Neueinstellungen werde darauf hingewirkt, dass weiter Transparenz hergestellt wird.

 

Mit Verweis auf diese Zusicherung zieht Herr Suhr den Antrag AN 0005/2017 zurück.