Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt,
1. Temporär in der Heilgeiststraße das Halten
und Parken an den Straßenrändern nur insoweit zuzulassen, als dadurch ein
reibungsloser Begegnungsverkehr nicht behindert wird.
2. Eine langfristige Lösung unter Einbeziehung
der anliegenden Nebenstraßen zu erarbeiten.
Herr Lastovka begründet den Antrag mit der Notwendigkeit von derzeit
fehlenden Ausweichmöglichkeiten, die zur Vermeidung des Befahrens der Bürgersteige
geschaffen werden müssen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Herr Paul stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen