Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt,

die Kreuzung Carl-Heydemann-Ring/Tribseer Damm in der Variante „Kreuzung mit Bypass“ auszuführen. Der Bypass soll dem aus nördlicher Richtung kommenden Verkehr eine vereinfachte Weiterleitung in westlicher Richtung ermöglichen.

 

 

 


Herr Lastovka erläutert den Hintergrund des Antrages mit den Argumenten der Verwaltung, dass ein zunächst geplanter Kreisverkehr baulich nicht möglich und nicht förderfähig sei. Für die nunmehr umzusetzende Variante als Kreuzung mit Ampelanlage soll jedoch der bestehende Bypass zur Entlastung des Verkehrs beibehalten werden.

 

Herr Suhr erinnert an die von der Stadtverwaltung im Vorfeld geäußerten Bedenken und spricht sich daher für eine weitere Erläuterung durch Herrn Bogusch aus.

 

Nach Aussage von Herrn Bogusch müsse der nach rechts abführende Bypass an der Kreuzung Carl-Heydemann-Ring/Tribseer Damm aufgrund von Unfallhäufungen mit einer Signalanlage versehen werden. Es wird auf die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen hingewiesen, in der ohne Erfordernis der Verzicht auf nicht signalisierte Bypässe empfohlen wird. Des Weiteren sei die Förderfähigkeit fraglich.

 

Herr Haack bemängelt ein fehlendes Selbstbewusstsein der Bürgerschaft, da sich bereits zuvor darauf geeinigt wurde, dass ein Kreisverkehr ohne Bypass umsetzbar sei. Innerhalb des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung habe man zudem bereits die Unfallzahlen diskutiert. Herr Haack verweist darauf, dass in den hier angeführten Unfallstatistiken ein zu langer Zeitraum in Betracht gezogen wird, zumal er persönlich die Richtigkeit der Zahlen bezweifelt. Zudem dürfe eine potentielle Förderschädlichkeit nicht als „Totschlagargument“ gelten.

 

Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 

 

 


Abstimmung:   Mehrheitlich beschlossen