Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt,
die Kreuzung
Carl-Heydemann-Ring/Tribseer Damm in der Variante „Kreuzung mit Bypass“
auszuführen. Der Bypass soll dem aus nördlicher Richtung kommenden Verkehr eine
vereinfachte Weiterleitung in westlicher Richtung ermöglichen.
Herr Lastovka erläutert den Hintergrund des Antrages mit den Argumenten
der Verwaltung, dass ein zunächst geplanter Kreisverkehr baulich nicht möglich
und nicht förderfähig sei. Für die nunmehr umzusetzende Variante als Kreuzung
mit Ampelanlage soll jedoch der bestehende Bypass zur Entlastung des Verkehrs
beibehalten werden.
Herr Suhr erinnert an die von der Stadtverwaltung im Vorfeld geäußerten
Bedenken und spricht sich daher für eine weitere Erläuterung durch Herrn
Bogusch aus.
Nach Aussage von Herrn Bogusch müsse der nach rechts abführende Bypass
an der Kreuzung Carl-Heydemann-Ring/Tribseer Damm aufgrund von Unfallhäufungen
mit einer Signalanlage versehen werden. Es wird auf die Richtlinie zur Anlage
von Stadtstraßen hingewiesen, in der ohne Erfordernis der Verzicht auf nicht
signalisierte Bypässe empfohlen wird. Des Weiteren sei die Förderfähigkeit
fraglich.
Herr Haack bemängelt ein fehlendes Selbstbewusstsein der Bürgerschaft,
da sich bereits zuvor darauf geeinigt wurde, dass ein Kreisverkehr ohne Bypass
umsetzbar sei. Innerhalb des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung
habe man zudem bereits die Unfallzahlen diskutiert. Herr Haack verweist darauf,
dass in den hier angeführten Unfallstatistiken ein zu langer Zeitraum in
Betracht gezogen wird, zumal er persönlich die Richtigkeit der Zahlen
bezweifelt. Zudem dürfe eine potentielle Förderschädlichkeit nicht als
„Totschlagargument“ gelten.
Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen