Anfrage:
1. Wie soll die Aufteilung der
Arbeitsbereiche zwischen dem Amt für Wirtschaftsförderung
der Hansestadt und der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH gestaltet werden?
2. Wovon hängt die
Unterzeichnung dieser Vereinbarung ab und wann soll die Unterzeichnung erfolgen?
Es antwortet: Herr Fürst
Der Entwurf einer
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Wirtschafts-fördergesellschaft
Vorpommern mbH liegt seit geraumer Zeit vor.
Kernpunkte der
Arbeitsaufteilung sind:
HST
- Bestandspflege,
Bestandsentwicklung vorhandener Unternehmen im Stadtgebiet
- Bei konkreten
Ansiedlungsabsichten von Unternehmen in der Hansestadt Stralsund liegt die
Federführung bei der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Stralsund
- Entwicklung
wirtschaftsnaher Infrastruktur
- Strategische
Leitmotive für die wirtschaftliche Entwicklung in Stralsund
WFG
- Überregionales,
nationales und internationales Marketing für Wirtschaftsstandorte in
Vorpommern
- Entwicklung von
regionalen Netzwerken der Wirtschaft und Lobbyisten
- Fachkräftesicherung
und Rückholaktionen
- EU-Projekte und
EU-Förderprogramme
Weiterer Inhalt der
Vereinbarung:
-
Regelungen
über Informationsaustausch und Arbeitsabläufe
Die Unterzeichnung
der Vereinbarung wird nach leichten redaktionellen Abänderungen des Entwurfes
kurzfristig erfolgen.
Der Antrag auf Aussprache wird mehrheitlich abgelehnt.