Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.            Wie soll die Aufteilung der Arbeitsbereiche zwischen dem Amt für    Wirtschaftsförderung der Hansestadt und der Wirtschaftsfördergesellschaft        Vorpommern mbH gestaltet werden?

2.            Wovon hängt die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ab und wann soll die                Unterzeichnung erfolgen?

 

Es antwortet: Herr Fürst

 

Der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Wirtschafts-fördergesellschaft Vorpommern mbH liegt seit geraumer Zeit vor.

Kernpunkte der Arbeitsaufteilung sind:

 

HST

 

  • Bestandspflege, Bestandsentwicklung vorhandener Unternehmen im Stadtgebiet

 

  • Bei konkreten Ansiedlungsabsichten von Unternehmen in der Hansestadt Stralsund liegt die Federführung bei der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Stralsund

 

  • Entwicklung wirtschaftsnaher Infrastruktur

 

  • Strategische Leitmotive für die wirtschaftliche Entwicklung in Stralsund

 

WFG

 

  • Überregionales, nationales und internationales Marketing für Wirtschaftsstandorte in Vorpommern

 

  • Entwicklung von regionalen Netzwerken der Wirtschaft und Lobbyisten

 

  • Fachkräftesicherung und Rückholaktionen

 

  • EU-Projekte und EU-Förderprogramme

 

Weiterer Inhalt der Vereinbarung:

 

-          Regelungen über Informationsaustausch und Arbeitsabläufe 

 

Die Unterzeichnung der Vereinbarung wird nach leichten redaktionellen Abänderungen des Entwurfes kurzfristig erfolgen.

 

Der Antrag auf Aussprache wird mehrheitlich abgelehnt.