Anfrage:
1. Wie stellt der
Oberbürgermeister (als
Gesellschaftervertreter) sicher, dass bei Neubesetzungen
von Geschäftsführerposten in den städtischen Unternehmen
eine möglichst hohe
Qualifizierung unter anderem auch in den wichtigen
Bereichen
-
Personalauswahl und -führung
- Fachliche
Kompetenz
-
Betriebswirtschaftliche Kompetenz
gewährleistet ist?
Es antwortet: Herr
Behrndt
Vorab ist festzustellen, dass es eine Verpflichtung zur Ausschreibung
von Geschäftsführungsstellen in Unternehmen nicht gibt. Gleichwohl ist es
natürlich Ziel, eine optimale Besetzung zu sichern.
Voraussetzung, insbesondere für eine Neubesetzung, ist das Vorhandensein
bzw. Aufstellen eines Anforderungsprofiles für die Stelle. Das
Anforderungsprofil beinhaltet ein Kurzportrait der Gesellschaft, die
organisatorische Eingliederung, Persönlichkeitsanforderungen, Ausbildung sowie
Berufserfahrung, Eintritt und Einsatzort und die wahrzunehmenden Aufgaben.
Alles ist ausgerichtet an die strategischen und operativen Ziele sowie
gewünschte zukunftsweisende Entwicklungsrichtung der Gesellschaft.
Darauf aufbauend, ergeben sich verfahrenstechnisch folgende Optionen:
-
Eine
interne Prüfung im Unternehmen, ob ein bzw. mehrere potentielle Kandidaten die
Kriterien des Anforderungsprofiles erfüllen und somit für die Stelle in Frage
kommen.
-
Bei
einem geeigneten Kandidaten besteht die Möglichkeit, diesen zur Stellenbesetzung
vorzuschlagen.
-
Bei
zwei bzw. mehreren geeigneten internen Kandidaten kann eine interne
Ausschreibung erfolgen oder es gibt das Interesse, eine mögliche Auswahl auf
dem Arbeitsmarkt zu überprüfen bzw. auf diesen auszuweiten.
-
Findet
sich im Unternehmen kein geeigneter Kandidat, erfolgt eine öffentliche
Ausschreibung ggf. unter Begleitung eines externen Personaldienstleisters.
Die Bewertung des Kandidatenpotentials erfolgt anhand der eingegangenen
Bewerbungsunterlagen. Grundlage hierfür ist die Erfüllung möglichst vieler
Kriterien des Anforderungsprofiles. Die Ergebnisse werden in einer
Bewertungsmatrix zusammengefasst. Die danach ausgewählten Kandidaten werden zu
Bewerbungsgesprächen eingeladen und interviewt. Das Auswahlergebnis wird den zuständigen
Beschlussgremien zur Empfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
Der dargelegte Prozess und seine Nachvollziehbarkeit sind die
Voraussetzung für eine kompetente Besetzung von Geschäftsführerpositionen.
Frau Müller wendet sich mit der Frage an Herrn Behrndt, ob zunächst interne Varianten und dann externe Ausschreibungen geprüft werden oder ein Abwägungsprozess stattfindet.
Die Art der Ausschreibung ist eine Einzelfallprüfung, erfolgt aber in der Regel parallel intern und extern, so Herr Behrndt.
Frau Müller dankt für die Antworten und zieht den Antrag auf Aussprache zurück.