Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wer hat mit welcher Begründung den Abriss des Baudenkmals Tankstelle Rostocker Chaussee 19 genehmigt?

 

Warum wurde die Bürgerschaft bzw. ihr Fachausschuss nicht beteiligt?

 

Es antwortet: Herr Wohlgemuth

 

Der Abbruch ist unrechtmäßig erfolgt; eine Abbruchgenehmigung wurde nicht beantragt.

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Eine Antwort seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft liegt hierzu bisher nicht vor.

 

Herr Jungnickel dankt für die Antwort und zieht den Antrag auf Aussprache zurück.