Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Sind im  Hauptgebäude in Stralsund der Theater Vorpommern GmbH in nächster Zeit Instandhaltungsmaßnahmen geplant?
  2. Welche Instandhaltungsarbeiten wurden in den letzten Jahren seit der Sanierung durchgeführt?
  3. Gab es noch Gewährleistungsarbeiten in den letzten Jahren?

 

Es antwortet:   Herr Tuttlies

 

Unter § 6 des Mietvertrages zwischen der Theater Vorpommern GmbH und der Hansestadt Stralsund ist zu den Herstellungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen folgendes vereinbart:

 

Zitat: „Reparaturen, Erneuerungen, Schönheitsreparaturen sowie bauliche und technische Instandsetzungsmaßnahmen (sonstige Bauunterhaltungsarbeiten), die keine Gewährleistungsarbeiten sind, obliegen grundsätzlich der Vermieterin; Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen durch normale Abnutzung notwendig werden. Ausgaben für kleine Bauunterhaltungsmaßnahmen bis 1.500 € pro Maßnahme sind durch die Mieterin zu tragen.

Diese Regelung gilt nicht für die Kosten der Instandhaltung der theaterspezifischen Einrichtungen. Auftretende Schäden sind durch die Mieterin unverzüglich zu melden und Maßnahmen einzuleiten, die ein Ausbreiten weiterer Schäden verhindern (Schadensminderungspflicht).“

 

Aktuell wurden Mängel, die im Zuschauerbereich ersichtlich werden könnten, durch das Theater nicht gemeldet.

Durch die Hansestadt Stralsund wurden in Eigeninitiative im Jahr 2016 Reparaturarbeiten am Dach und an der Eingangstreppe durchgeführt. Im Jahr 2015, 2014 und 2013 ebenfalls an der Treppe und 2013 wurde zusätzlich die Wartung der Rauchschutztüren übernommen, obwohl dies Aufgabe des Theaters war. In diesen vier Jahren betrugen die bereitgestellten Mittel 16.900 €.

An der außerplanmäßigen Reparatur der bühnentechnischen Einrichtung beteiligte sich die Hansestadt Stralsund 2015 mit 22.500,00 €.

 

Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist im Frühjahr 2013 wurden 18 Mängel aus Gewährleistung durch die SES aufgenommen und abgestellt. Daneben wurden weitere Mängel aufgenommen, die nicht der Gewährleistung unterlagen. Diese wurden ebenfalls abgestellt.

 

Für den Zeitraum der Gewährleistung bis 2013 wurden von der Hansestadt Stralsund alle Instandhaltungsmaßnamen finanziert. Die jährlichen Mittel dafür betrugen bis 2013 8.000€ baulichen Unterhaltung und 36.000€ für die Unterhaltung technischer Anlagen.

 

Herr Adomeit dankt für die Antwort, spricht ihm benannte Mängel im Zuschauerbereich an und zieht den Antrag auf Aussprache zurück.