Anfrage:
Wann wird die Liste der Einkommen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften veröffentlicht?
Es antwortet: Herr
Behrndt
Die Anfrage wird damit begründet, dass es
eine Anweisung des Innenministeriums gibt, die fordert, eine „Liste der Einkommen der Geschäftsführer der
städtischen Gesellschaften zu veröffentlichen“. Dazu ist festzustellen, dass es
eine derartige Anweisung nicht gibt.
Die Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Angaben zu Bezügen der Geschäftsführung haben danach im Anhang des Jahresabschlusses zu erfolgen. Dieser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitbegrenzt in den Unternehmen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung kann nach dem Handelsgesetzbuch im Rahmen der dort bestehenden Ausnahmeregelung unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Organmitgliedes feststellen lassen.
Die bundesweite
Regelung des Handelsgesetzbuches zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte einer
Person der Geschäftsführung will der Landesgesetzgeber mit der geforderten
Umsetzung des § 73 Absatz 1 Nr. 8 KV
M-V abschaffen. Um die Diskrepanz zwischen der Regelung des höherrangigen
Bundesrechtes zum Landesrecht zu überwinden, wurden die kommunalen
Gesellschafter vom Landesgesetzgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht der
Geschäftsführung auf Unterlassung der Angabe der Bezüge u.a. durch
Satzungsregelung abzuschaffen.
Das Handelsgesetzbuch geht von einer
eigenverantwortlichen Abwägungsentscheidung des Unternehmens oder des
Gesellschafters aus, nicht davon, dass ein Landesgesetzgeber dieses
unterschiedslos vorgibt. Der Wahlmöglichkeit, die das Handelsgesetzbuch
vorgibt, dem Aspekt des Daten- und Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen
situationsbezogen ein ausschlaggebendes Gewicht beimessen zu können, wird nicht
Rechnung getragen und begegnet damit verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Hansestadt Stralsund hat darauf in einem
entsprechenden Schreiben an das Ministerium für Inneres und Europa hingewiesen.
Eine Antwort steht aus.
Unabhängig davon ist die Hansestadt
Stralsund in den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Forderung des
Landesgesetzgebers gefolgt und hat diese aufgegriffen. Die sich als Folge des
Persönlichkeitsschutzes derzeitig ergebende Abweichung von den Leitlinien wird
jährlich durch die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat festgestellt und
dokumentiert.
Der folgende Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen geht u. a. in seiner Begründung davon aus, dass mehr Transparenz
geboten ist bei Gesellschaften, die mit öffentlichen Mitteln agieren. Verkannt
wird damit, dass es Unternehmen mit kommunaler Beteiligung gibt, die knallhart
dem Wettbewerb am Markt unterliegen und damit eventuell einen
Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Unternehmen in Kauf nehmen müssen.
Die Frage ist, wem nützt das?
Abschließend ist festzustellen, dass die
Hansestadt Stralsund sich mit dem Beschluss der Bürgerschaft am 15.05.2014 zu
den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ insbesondere auch zur Umsetzung und
damit Angabe der Bezüge von Geschäftsführungsmitgliedern im Anhang der
jeweiligen Jahresabschlüsse grundsätzlich unter Punkt 3.3.4 bekannt hat.
In den Schlussbestimmungen der Leitlinien
heißt es: „Bestehende Regelungen werden zu dem Zeitpunkt an die Inhalte der
„Leitlinien guter Unternehmensführung“ angepasst, zu dem eine Neuregelung notwendig
wird“. Da ein Anstellungsvertrag der Geschäftsführung nicht einseitig änderbar
ist, kann die Transparenzregelung nicht auf bestehende, sondern nur auf neue
Verträge angewendet werden.
Auch eine Änderung bestehender
Gesellschaftsverträge ist aufwendig, da in der Regel eine weitergehende
Überarbeitung notwendig ist. Im Übrigen soll die Gemeinde bei
Gesellschaftsverträgen mit Gründungsdatum vor dem 22.09.2011 auf eine Änderung
hinwirken. Bei zwei nach diesem Datum gegründeten Gesellschaften (SWS Natur
GmbH, Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH) wurden alle gesetzlichen Vorgaben
berücksichtig.
Eine vollständige Umsetzung der Leitlinien
für die Unternehmen mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund ist insofern zum
Teil nur über einen größeren Zeitraum möglich.
Der mit dem diesbezüglichen Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschte Auftrag an den Oberbürgermeister ist
bereits von der Bürgerschaft beschlossen, erteilt und in Bearbeitung.
Der Antrag auf Aussprache wird zurückgezogen.