Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wann wird die Liste der Einkommen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften veröffentlicht?

 

Es antwortet: Herr Behrndt

 

Die Anfrage wird damit begründet, dass es eine Anweisung des Innenministeriums gibt, die fordert, eine  „Liste der Einkommen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften zu veröffentlichen“. Dazu ist festzustellen, dass es eine derartige Anweisung nicht gibt.

 

Die Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Angaben zu Bezügen der Geschäftsführung haben danach im Anhang des Jahresabschlusses zu erfolgen. Dieser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitbegrenzt in den Unternehmen zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung kann nach dem Handelsgesetzbuch im Rahmen der dort  bestehenden Ausnahmeregelung unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Organmitgliedes feststellen lassen.

 

Die bundesweite Regelung des Handelsgesetzbuches zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte einer Person der Geschäftsführung will der Landesgesetzgeber mit der geforderten Umsetzung des § 73 Absatz 1 Nr. 8 KV M-V abschaffen. Um die Diskrepanz zwischen der Regelung des höherrangigen Bundesrechtes zum Landesrecht zu überwinden, wurden die kommunalen Gesellschafter vom Landesgesetzgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht der Geschäftsführung auf Unterlassung der Angabe der Bezüge u.a. durch Satzungsregelung abzuschaffen.

 

Das Handelsgesetzbuch geht von einer eigenverantwortlichen Abwägungsentscheidung des Unternehmens oder des Gesellschafters aus, nicht davon, dass ein Landesgesetzgeber dieses unterschiedslos vorgibt. Der Wahlmöglichkeit, die das Handelsgesetzbuch vorgibt, dem Aspekt des Daten- und Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen situationsbezogen ein ausschlaggebendes Gewicht beimessen zu können, wird nicht Rechnung getragen und begegnet damit verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Die Hansestadt Stralsund hat darauf in einem entsprechenden Schreiben an das Ministerium für Inneres und Europa hingewiesen. Eine Antwort steht aus.

 

Unabhängig davon ist die Hansestadt Stralsund in den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Forderung des Landesgesetzgebers gefolgt und hat diese aufgegriffen. Die sich als Folge des Persönlichkeitsschutzes derzeitig ergebende Abweichung von den Leitlinien wird jährlich durch die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat festgestellt und dokumentiert. 

 

Der folgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht u. a. in seiner Begründung davon aus, dass mehr Transparenz geboten ist bei Gesellschaften, die mit öffentlichen Mitteln agieren. Verkannt wird damit, dass es Unternehmen mit kommunaler Beteiligung gibt, die knallhart dem Wettbewerb am Markt unterliegen und damit eventuell einen Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Unternehmen in Kauf nehmen müssen.

 

Die Frage ist, wem nützt das?

 

Abschließend ist festzustellen, dass die Hansestadt Stralsund sich mit dem Beschluss der Bürgerschaft am 15.05.2014 zu den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ insbesondere auch zur Umsetzung und damit Angabe der Bezüge von Geschäftsführungsmitgliedern im Anhang der jeweiligen Jahresabschlüsse grundsätzlich unter Punkt 3.3.4 bekannt hat.

 

In den Schlussbestimmungen der Leitlinien heißt es: „Bestehende Regelungen werden zu dem Zeitpunkt an die Inhalte der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ angepasst, zu dem eine Neuregelung notwendig wird“. Da ein Anstellungsvertrag der Geschäftsführung nicht einseitig änderbar ist, kann die Transparenzregelung nicht auf bestehende, sondern nur auf neue Verträge angewendet werden.

 

Auch eine Änderung bestehender Gesellschaftsverträge ist aufwendig, da in der Regel eine weitergehende Überarbeitung notwendig ist. Im Übrigen soll die Gemeinde bei Gesellschaftsverträgen mit Gründungsdatum vor dem 22.09.2011 auf eine Änderung hinwirken. Bei zwei nach diesem Datum gegründeten Gesellschaften (SWS Natur GmbH, Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH) wurden alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtig.

 

Eine vollständige Umsetzung der Leitlinien für die Unternehmen mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund ist insofern zum Teil nur über einen größeren Zeitraum möglich.

 

Der mit dem diesbezüglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschte Auftrag an den Oberbürgermeister ist bereits von der Bürgerschaft beschlossen, erteilt und in Bearbeitung.

 

Der Antrag auf Aussprache wird zurückgezogen.