Sitzung: 12.01.2017 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN 0094/2016
Herr van Slooten gibt zu Beginn des Tagesordnungspunktes bekannt, dass es sich in der Mühlenstraße um Giebelhäuser und nicht, wie mehrfach falsch benannt, um Fachwerkhäuser handele.
Herr Bogusch präsentiert eine Satellitenaufnahme der Mühlenstraße mit schraffierten Flächen über den einzelnen Häusern, die die unterschiedlichen Nutzungsarten der einzelnen Häuser wiedergeben und erklärt detailliert die Parksituation vor Ort mit den einzeln ausgewiesenen Parkflächen. Mit Blick auf die Einrichtung einer Fußgängerzone wird den gastronomischen und gewerblichen Einrichtungen in der Mühlenstraße eine besondere Bedeutung beigemessen. Die in diesem Zusammenhang bisher beantragten Sondernutzungen sind stark begrenzt. Des Weiteren, erklärt Herr Bogusch, berge die Versetzung des Verkehrspollers mit einem Kostenpunkt bis zu 10.000 Euro eine intensive bauliche Maßnahme. Eine Umsetzung sei denkbar, jedoch stehe die Frage im Raum wie sinnvoll dies sei. Zudem sei zwingend das Straßen- und Verkehrsrecht zu beachten – Ausweisung und Entwidmung müssten mit einer Verfahrensdauer von einem halben Jahr berücksichtigt werden.
Herr van Slooten bedankt sich für die akkurate Aufarbeitung der präsentierten Fakten sowie die angestellten Überlegungen von Seiten der Verwaltung und schließt sich der Einschätzung an, dass es sich durchaus um ein sehr aufwendiges Verfahren handele, zumal alle Geschäfte die sich bis heute unter den gegebenen Voraussetzungen in der Mühlenstraße angesiedelt haben, auch davon ausgehen dürften, dass die bestehenden Anbindungsmöglichkeiten nicht in Frage gestellt werden. Mit der Erweiterung der Fußgängerzone wären dennoch weitere Nutzungspotentiale zu erschließen, so Herr van Slooten. Es sei anzunehmen, dass die Häuser auf Grund der Fußgängerzone unter einem ganz anderen Gesichtspunkt betrachtet würden. Die Vergrößerung gastronomischer Einrichtungen oder auch Interessenten die zuvor keinen Investitionsbedarf an dieser Stelle erkannten, wären denkbar.
Herr Suhr erkundigt sich, ob es nicht denkbar sei, die Mühlenstraße über eine Beschilderung einzig für die Anfahrt zum Ärztehaus sowie den Taxenverkehr freizugeben und für den restlichen Verkehr zu sperren.
Herr Bogusch sieht in einer solchen Herangehensweise zum einen das Problem der nachhaltigen Kontrolle, aber auch verkehrsrechtliche Probleme. Eine Beschilderung „Anlieger frei“ sei denkbar, hätte aber den Nachteil, dass ein jeder, der auch nur jemanden besucht, bereits als Anlieger gilt. Weiterhin denkbar wäre die Mühlenstraße als ein verkehrsberuhigter Bereich – Herr Bogusch verweist exemplarisch auf den bereits eingerichteten Abschnitt in der Mönchstraße. Es stelle sich jedoch hier wiederum ein Problem mit dem ruhenden Verkehr, allen voran mit den nichtauszuweisenden Ladezonen für Gewerbetreibende.
Herr Lewing merkt an, dass für ihn das Verhältnis von Nutzen und Aufwand nicht gegeben ist und das die jetzige Verkehrssituation in der Mühlenstraße bereits einer verkehrsberuhigten Zone ohne Beschilderung gleichkomme.
Herr Meißner unterstreicht die Notwendigkeit der Erreichbarkeit des Ärztehauses mit dem PKW und schlägt ein Halteverbot vor, welches sich nicht auf den Bereich vor dem Ärztehaus erstrecken soll.
Herr Haack regt an, dass bestehende eingeschränkte Halteverbot auf der nördlichen Seite des Hauptamtes der Hansestadt Stralsund in ein grundsätzliches Halteverbot auszuweiten. Zu viele Transporter von Handwerkerfirmen und ganze Wohnmobile würden den Blick auf die historischen Giebelhäuser verstellen.
Herr Bogusch erklärt, dass er die gedanklichen Anstöße mitnehmen werde.
Herr Lastovka verweist auf die Möglichkeit einer gemeinsamen Begehung und gibt bekannt, dass zu diesem Thema im Mai 2017 weiter beraten werden soll.