Beschluss: mehrheitlich beschlossen


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Ergebnisse von Vergaben der Hansestadt nach VOL, VOF und VOB auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund veröffentlicht werden können.


Herr Dr. von Bosse begründet den Antrag.

 

Frau Lewing befürwortet den Prüfauftrag. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass die Persönlichkeitsrechte der Unternehmen gewahrt werden müssen.

 

Herr Suhr schlägt vor, sich an der Stadt Regensburg zu orientieren.

 

Herr Dr. von Bosse betont, dass es selbstverständlich ist, dass datenschutzrechtliche Belange im Vordergrund stehen. 


Mehrheitlich zugestimmt