Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
1.
zu prüfen, ob ein Verzicht auf Erhöhungen
der Grundsteuer B bis zur Grundsteuerreform rechtlich möglich ist und welche
Auswirkungen ein solcher Verzicht haben würde,
2. den Finanz- und Vergabeausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Herr Suhr hinterfragt, ob es sich um ein Moratorium der Grundsteuer aus der Vergangenheit handelt, oder ob dieses auf die Zukunft gerichtet ist.
Herr Pieper erläutert, dass es Ziel ist, die Abgaben der Einwohner künftig nicht ständig zu erhöhen.
Herr Suhr richtet seine Frage an den Oberbürgermeister, ob dieser Prüfungsauftrag keine weiteren Steuererhöhungen beinhaltet.
Herr Dr. Zabel verdeutlicht die Bedeutung des Prüfauftrages, insbesondere für die Rechtsunsicherheit bei Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern bezüglich der Grundsteuerreform.
Herr Dr. von Bosse bezweifelt die Zielführung des Antrages, weil die Reformen erst 2020 bzw. 2027 von Bedeutung sind.
Herr Jungnickel hinterfragt die Vereinbarkeit mit dem Haushaltssicherungskonzept und mit dem Konsolidierungsvertrag.
Herr Dr. Badrow bekräftigt den Standpunkt, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt und äußert seine Meinung zu Steuererhöhungen.
Herr van Slooten geht mit dem Prüfauftrag mit und legt besonderes Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Grundsteuer B.
Herr Laack befürwortet den Prüfauftrag.
Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:
Mehrheitlich zugestimmt