Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Frau Westpfahl informiert über die Vorlage. Des Weiteren führt sie aus, dass keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen sind.


Herr Hofmann hinterfragt Probleme bezüglich der Raumkapazitäten im Verhältnis zu den Schülerzahlen. 

 

Herr Tuttlies erklärt, dass nach vorliegenden Zahlen keine größeren Probleme in den nächsten Schuljahren zu befürchten sind. Seit einiger Zeit erfolgt eine monatliche Abfrage mit dem Ziel, die Entwicklung der Schülerzahlen in Stralsund zu verfolgen. Dabei ist zu beobachten, dass es eine Differenz zwischen der Landesprognose und den tatsächlichen Schülerzahlen gibt. Diese lässt sich hauptsächlich auf monatliche Zuzüge von Familien mit neuem Lebensmittelpunkt in Stralsund und in größerer Anzahl von Familien mit Aufenthaltsgenehmigungen zurückführen. Eine Prognose für die Weiterentwicklung der Schülerzahlen ist nicht möglich, die Wohnungskapazitäten in Stralsund sind aber ausgeschöpft. 

Herr Tuttlies schlägt eine Gesamtbetrachtung der Schulen vor, weil nicht alle Stadtgebiete gleich gut ausgestattet sind. Er gibt aber auch zu bedenken, dass zu einer Schule nicht nur ein Schulgebäude, sondern auch noch ein Schulhof gehört. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an Freiflächen in der Hansestadt Stralsund ist eine Neuerrichtung von Schulen schwierig.

 

Frau Dibbern fragt nach, ob eine Neuerrichtung einer Schule durch den Landkreis vorgenommen werden muss, da ein Ausbau einer Schule zwar durch die Hansestadt vorgenommen werden kann, aber ein neuer Schulstandort nicht möglich ist. Die nächste Frage richtet sich auf die Verteilung der Zuzüge von Familien im Stadtgebiet.

Herr Tuttlies bestätigt die Aussage, dass die Neuerrichtung einer Schule über die Schulentwicklungsplanung des Landkreises abgewickelt werden muss, es sich aber trotzdem um eine städtische Schule handelt. Die Zuwächse konzentrieren sich hauptsächlich auf die Stadtgebiete Grünhufe, Knieper und Franken. 

 

Frau Bartel zeigt sich erfreut über die Bemühungen der Verwaltung, hinterfragt aber die DaZ-Klassen an der Gerhart-Hauptmann-Schule und die sich daraus ergebenen Raumkapazitäten.

 

Frau Westpfahl erklärt, dass es nur DaZ-Kurse gibt, die sich auf 10 Wochenstunden in der Grundschule und 20 Wochenstunden in den weiterführenden Schulen beschränken. Dafür wurden weitere Räume akquiriert, die teilweise auch in Doppelbelegung genutzt werden. Es werden auch kleinere Räume genutzt, da maximal 16 Kinder an einem Kurs teilnehmen dürfen. Daher liegen keine Probleme bei der Raumnutzung vor. Die geänderte Verwaltungsvorschrift gibt eine Dauer der Kurse von maximal 12 Monaten vor. Außerdem weist Frau Westpfahl darauf hin, dass die Kurse neben dem wöchentlichen Unterricht in der Regelklasse stattfinden.

Herr Hofmann hinterfragt die Strukturen der DaZ-Kurse und die weiterführende Förderung der Kinder, die Herr Tuttlies im Detail beantwortet.

 

Frau Bartel informiert sich über die Kostenübernahme der DaZ-Kurse. Herr Tuttlies erklärt, die Reihenfolge der Übernahme durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Landkreis Vorpommern-Rügen, welche aber noch nicht reibungslos funktioniert.

 

Herr Wiese hinterfragt die Verteilung der Schüler auf die ortsansässigen Schulen unter Berücksichtigung der freien Raumkapazitäten. Herr Tuttlies formuliert ein Beispiel, an dem die freie Schulwahl verdeutlicht wird. Er geht insbesondere auf Klagen und Widersprüche der Eltern ein, die sich auf die Aufnahmekapazitäten konzentrieren. Dabei handelt es sich in diesem Jahr um eine erfolgreich abgewiesene Klage und 30 Widersprüche. 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0068/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltung