Herr Dr. Höftmann von der kassenärztlichen Vereinigung beginnt das Thema notärztliche Versorgung am Wochenende durch Fachärzte am Klinikum Stralsund mit einem Überblick über die bereits geleisteten Fortschritte. Dabei betont er, dass im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern eine flächendeckende, wohnortnahe, ambulante medizinische Versorgung gewährleistet ist. Er führt aus, dass die ambulante Versorgung für die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Vorpommern-Rügen exzellent ist, im Vergleich zu anderen Landesteilen. Trotz vergangener Schwierigkeiten ist auch die augenärztliche Versorgung positiv zu erwähnen. Jeder Kassenarzt ist mit dem Erlangen der Zulassung verpflichtet, den Bereitschaftsdienst mit abzudecken. Dies gilt sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Ärzte.

Die Art des Bereitschaftsdienstes wurde vor einiger Zeit novelliert. Es entstehen immer häufiger Bereitschaftsdienstpraxen, welche direkt ans Krankenhaus angegliedert sind, um außerhalb der Sprechzeiten Anlaufstellen zu schaffen.

Die augenärztliche Versorgung im Notdienst ist 2006, wie viele andere fachärztliche Bereitschaftsdienste, zugunsten der Sicherstellung eines flächendeckenden allgemeinen Bereitschaftsdienstes abgeschafft worden.

 

Aus Sicht der kassenärztlichen Vereinigung wird sich an der Situation in nächster Zeit nichts ändern und an einen augenärztlichen Bereitschaftsdienst in Stralsund ist nicht zu denken.

 

Herr Dr. Höftmann betont, dass die kassenärztliche Vereinigung ausschließlich für die ambulante Versorgung der Menschen zuständig ist.

Herr Dr. Höftmann erklärt weiter, dass die kassenärztliche Vereinigung die Interessenvertretung des freiberuflich tätigen Arztes ist. Dennoch findet ein Wandel dahingehend statt, dass sich auch dem Thema angestellte Ärzte gewidmet wird.

Her Dr. Höftmann macht die Unterschiede zwischen dem ambulanten und stationären Bereich deutlich.

 

Weiter weist Herr Dr. Höftmann auf die Erreichbarkeit des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer 116117 hin. Er erläutert, wie das System aufgebaut ist und funktioniert. Am Telefon findet eine Einschätzung darüber statt, ob es sich um einen Fall für den Rettungsdienst, den Bereitschaftsdienst oder die normale Sprechstunde in der Woche handelt.

 

Herr Lindner beantragt Rederecht für Frau Hirsch.

 

Abstimmung: 7 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Frau Hirsch schildert ihre damalige Situation. Ihr wurde telefonisch vom Krankenhaus mitgeteilt, dass es am Wochenende keinen augenärztlichen Notdienst an der Klinik gibt. Die nächste Möglichkeit bestehe in Greifswald. Ihr wurde dann eine Behandlung als Privatpatientin bei einem Augenarzt vermittelt.

Herr Dr. Höftmann weist noch einmal darauf hin, dass es sich bei dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, um einen allgemeinen und keinen fachärztlichen Bereitschaftsdienst handelt. Hier gibt es nur Ausnahmen in Rostock und Schwerin, wo zusätzlich kinderärztliche Sprechstunden angeboten werden.

 

Außerdem macht er deutlich, dass die Augenarztdichte im zuständigen Bereich bei ca. 128% liegt. Bundesvorgaben machen es unmöglich, mehr Ärzte zuzulassen.

 

Frau Hirsch teilt mit, dass ihr die Nummer des Bereitschaftsdienstes unbekannt war. Auch einige Ausschussmitglieder kennen die Telefonnummer nicht.

Herr Dr. Höftmann erklärt, dass es die Telefonnummer 116117 seit ca. zwei Jahren gibt

und der Bekanntheitsgrad noch verbessert werden muss. Auf Grund der Tatsache, dass der Weg vieler Patienten direkt zur Klinik führt wurden bisher 8 Bereitschaftspraxen an verschiedenen Krankenhäusern installiert.

 

Herr Lindner schlägt vor, die Nummer des Bereitschaftsdienstes durch einen Presseartikel noch bekannter zu machen.

 

Weiter weist Herr Dr. Höftmann auf die Terminservicestelle hin, welche durch eine entsprechende Kodierung auf der Überweisung die Dringlichkeit eines Temins bei einem Facharzt einschätzt und einen Termin im entsprechenden Zeitraum vermittelt.

 

Auf den Einwand von Herrn Wilhelm entgegnet Herr Dr. Höftmann, dass wenn Frau Hirsch den Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen hätten, die Kosten auch von der gesetzlichen KV übernommen worden wären. Es steht jedem Arzt frei, private Sprechstunden anzubieten, die Kosten müssen dann aber häufig auch von den Patienten alleine getragen werden.

 

Für weitere Fragen und Probleme steht Herr Dr. Höftmann gerne weiterhin zur Verfügung.

 

Herr Lindner bedankt sich für die Informationen und verabschiedet Herrn Dr. Höftmann.