Frau Lewing bittet Herrn Troyke um Ausführungen.

 

Herr Troyke knüpft an seine Ausführungen aus der letzten Ausschusssitzung an.

Er informiert zu den offenen Nachweisführungen der Abteilung Feuerwehr über Fördermittel aus den Jahren 2012 bis 2015. Innerhalb einer dazu mit dem Amtsleiter Herrn Tanschus durchgeführten Beratung habe dieser versichert, die Problematik kurzfristig zu klären und die offenen Verwendungsnachweise unverzüglich dem Rechnungsprüfungsamt vorzuweisen. Herr Troyke betont die Bedeutung der Abrechnungen und deren Prüfungen nicht nur für die Bewilligungsbehörde, sondern auch für die Hansestadt Stralsund als Voraussetzung für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse der betreffenden Jahre.

 

Zu dem in der vorangegangenen Sitzung vorgestellten Prüfbericht über die Erfassung der Spenden im Spendenbericht führt Herr Troyke aus, dass dazu am 04.11.2016 ein Gespräch mit dem Kämmereiamt geführt wurde. In diesem wurde Seitens des Rechnungsprüfungsamtes nochmals darauf hingewiesen, dass eine Beibehaltung der bisherigen Verfahrens- und Erfassungsweise  sowohl eine verzerrte Darstellung der Spendentätigkeit durch Dritte als auch einen erhöhten Aufwand bei den Abstimmungsarbeiten zum Jahresabschluss zur Folge haben.

In der anschließend vorgewiesenen Stellungnahme vom 07.11.2016 zum Prüfbericht vertritt das Kämmereiamt auch weiter die gegenteilige Auffassung und bringt zum Ausdruck, die praktizierte Verfahrensweise auch künftig beizubehalten. 

Herr Troyke betont nochmals, dass sich das Rechnungsprüfungsamt, insbesondere auch durch die im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin praktizierte Verfahrensweise bestätigt sehe und die hiesige Zuordnung auch künftig beanstanden werde.

 

Weiter führt Herr Troyke aus, das seit der letzten Ausschusssitzung dem Rechnungsprüfungsamt zwei Satzungen übergeben wurden, zu deren Prüfungen jedoch sehr wenig Zeit eingeräumt wurde.

Zum einen betraf das die Vorlage zum Entwurf der Änderung der Zweitwohnungssteuer. Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass es einen hohen Verwaltungsaufwand erfordere, wenn zur Grundlage der Steuer der Mietwert gewählt wird, da dieser dann jährlich erfasst werden müsse. Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt ein Berechnungsmodell unter Beibehaltung der Steuerstufen vorgeschlagen.

 

Herr Kuhn informiert, dass der Finanz- und Vergabeausschuss die Satzung am Vortag umfangreich beraten und mit der Beschlussempfehlung in die Bürgerschaft bestätigt habe.

 

Herr Troyke führt weiter aus, dass dem Rechnungsprüfungsamt zum anderen die Prüfung der Vorlage zum Entwurf der Änderung der Hundesteuersatzung angetragen wurde. Im Ergebnis der Prüfung wurden Hinweise an die Verwaltung erteil, die in der endgültigen Fassung der Satzung teilweise berücksichtigt wurden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt habe beide Satzungen zum Anlass genommen, grundsätzlich  neben Anmerkungen zu rechtskonformen Inhalten, auf Mängel in der Rechtsförmlichkeit und sprachlichen Ausführung hinzuweisen.

 

Des Weiteren informiert Herr Troyke über weitere durchgeführte Prüfungen, wie z. B. zum Stellenplan 2017, hier Einrichtung einer Stelle Sachbearbeiter Grenzbetragsverordnung, zur Veräußerung von Grundstücken, zur Dienstvereinbarung des betrieblichen Vorschlagswesens oder zu Dienstanweisungen des Kassenwesens. Ausführlich geht er auf die Prüfungen zu zwei Vergaben, die Reinigung von Archivgut des Stadtarchivs betreffend ein. Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt wegen festgestellter wesentlicher Ausschreibungsmängel die Überarbeitung der Vorgänge empfohlen.

 

Abschließend betont Herr Troyke ausdrücklich die Intension des Rechnungsprüfungsamtes bei Stellungnahmen zu Satzungen, Vergaben, Vermögensveräußerungen u. ä. Hier gehe es dem Amt in erster Linie darum, seine Änderungsempfehlungen und Hinweise bereits in der Phase der Erarbeitung durch die Verwaltung und damit noch vor den Beratungen in den und Beschlussfassung durch die politischen Gremien zu erteilen.

 

In Auswertung seiner Teilnahme an der Arbeitsgruppe Rechnungsprüfungsamtsleiter beim Städte- und Gemeindetag M-V macht Herr Troyke auf die anstehenden Aufgaben aufmerksam. Er nennt dabei:

-      § 2a Umsatzsteuergesetz

-      die aus dem EU-Recht erwachsende Verpflichtung zum elektronischen Rechnungseingang

-      die elektronische Vergabe

-      Auswirkungen des EU-Beihilferechts.

Herr Troyke versichert, dass das Rechnungsprüfungsamt diese Themen im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit berücksichtigen wird, um deren rechtzeitige Umsetzung in der Verwaltung zu unterstützen.

 

Frau Lewing fragt, ob zwischenzeitlich von der Verwaltung ein überarbeiteter vorgewiesenen Zeit- und Ablaufplan zur Erarbeitung von Unterlagen des Jahresabschlusses 2011 und Vorlage im Rechnungsprüfungsamt vorgewiesen wurde.

Herr Troyke gibt zur Kenntnis, dass dem Rechnungsprüfungsamt kein aktueller Zeit- und Ablaufplan vorläge, dieses aber mündlich für die nächste Woche angekündigt sei. Jahresabschlussunterlagen lägen dem Rechnungsprüfungsamt ebenfalls nicht vor

 

Auf die Frage von Frau Lewing, ob die fehlenden Jahresabschlüsse zu finanziellen Sanktionen des Landes führen könnten, antwortet Herr Troyke, dass er hierüber keine belegbaren Auskünfte erteilen kann und bittet um Klärung über den zuständigen Finanz- und Vergabeausschuss.

 

Frau Lewing bedankt sich bei Herrn Troyke für die Ausführungen.