Sitzung: 16.11.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Lewing bittet Herrn Troyke um Ausführungen.
Herr Troyke knüpft an seine Ausführungen aus der
letzten Ausschusssitzung an.
Er informiert zu den offenen Nachweisführungen der
Abteilung Feuerwehr über Fördermittel aus den Jahren 2012 bis 2015. Innerhalb
einer dazu mit dem Amtsleiter Herrn Tanschus durchgeführten Beratung habe
dieser versichert, die Problematik kurzfristig zu klären und die offenen
Verwendungsnachweise unverzüglich dem Rechnungsprüfungsamt vorzuweisen. Herr
Troyke betont die Bedeutung der Abrechnungen und deren Prüfungen nicht nur für
die Bewilligungsbehörde, sondern auch für die Hansestadt Stralsund als Voraussetzung
für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse der betreffenden Jahre.
Zu dem in der vorangegangenen Sitzung vorgestellten
Prüfbericht über die Erfassung der Spenden im Spendenbericht führt Herr Troyke
aus, dass dazu am 04.11.2016 ein Gespräch mit dem Kämmereiamt geführt wurde. In
diesem wurde Seitens des Rechnungsprüfungsamtes nochmals darauf hingewiesen,
dass eine Beibehaltung der bisherigen Verfahrens- und Erfassungsweise sowohl eine verzerrte Darstellung der Spendentätigkeit
durch Dritte als auch einen erhöhten Aufwand bei den Abstimmungsarbeiten zum
Jahresabschluss zur Folge haben.
In der anschließend vorgewiesenen Stellungnahme vom
07.11.2016 zum Prüfbericht vertritt das Kämmereiamt auch weiter die
gegenteilige Auffassung und bringt zum Ausdruck, die praktizierte
Verfahrensweise auch künftig beizubehalten.
Herr Troyke betont nochmals, dass sich das
Rechnungsprüfungsamt, insbesondere auch durch die im Landkreis
Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin praktizierte
Verfahrensweise bestätigt sehe und die hiesige Zuordnung auch künftig
beanstanden werde.
Weiter führt Herr Troyke aus, das seit der letzten
Ausschusssitzung dem Rechnungsprüfungsamt zwei Satzungen übergeben wurden, zu
deren Prüfungen jedoch sehr wenig Zeit eingeräumt wurde.
Zum einen betraf das die Vorlage zum Entwurf der
Änderung der Zweitwohnungssteuer. Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt
darauf hingewiesen, dass es einen hohen Verwaltungsaufwand erfordere, wenn zur
Grundlage der Steuer der Mietwert gewählt wird, da dieser dann jährlich erfasst
werden müsse. Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt ein Berechnungsmodell
unter Beibehaltung der Steuerstufen vorgeschlagen.
Herr Kuhn informiert, dass der Finanz- und
Vergabeausschuss die Satzung am Vortag umfangreich beraten und mit der
Beschlussempfehlung in die Bürgerschaft bestätigt habe.
Herr Troyke führt weiter aus, dass dem
Rechnungsprüfungsamt zum anderen die Prüfung der Vorlage zum Entwurf der
Änderung der Hundesteuersatzung angetragen wurde. Im Ergebnis der Prüfung
wurden Hinweise an die Verwaltung erteil, die in der endgültigen Fassung der
Satzung teilweise berücksichtigt wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt habe beide Satzungen zum
Anlass genommen, grundsätzlich neben
Anmerkungen zu rechtskonformen Inhalten, auf Mängel in der Rechtsförmlichkeit
und sprachlichen Ausführung hinzuweisen.
Des Weiteren informiert Herr Troyke über weitere
durchgeführte Prüfungen, wie z. B. zum Stellenplan 2017, hier Einrichtung einer
Stelle Sachbearbeiter Grenzbetragsverordnung, zur Veräußerung von Grundstücken,
zur Dienstvereinbarung des betrieblichen Vorschlagswesens oder zu
Dienstanweisungen des Kassenwesens. Ausführlich geht er auf die Prüfungen zu
zwei Vergaben, die Reinigung von Archivgut des Stadtarchivs betreffend ein. Im
Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt wegen festgestellter wesentlicher
Ausschreibungsmängel die Überarbeitung der Vorgänge empfohlen.
Abschließend betont Herr Troyke ausdrücklich die
Intension des Rechnungsprüfungsamtes bei Stellungnahmen zu Satzungen, Vergaben,
Vermögensveräußerungen u. ä. Hier gehe es dem Amt in erster Linie darum, seine
Änderungsempfehlungen und Hinweise bereits in der Phase der Erarbeitung durch
die Verwaltung und damit noch vor den Beratungen in den und Beschlussfassung
durch die politischen Gremien zu erteilen.
In Auswertung seiner Teilnahme an der Arbeitsgruppe
Rechnungsprüfungsamtsleiter beim Städte- und Gemeindetag M-V macht Herr Troyke
auf die anstehenden Aufgaben aufmerksam. Er nennt dabei:
- § 2a Umsatzsteuergesetz
- die aus dem EU-Recht erwachsende Verpflichtung zum
elektronischen Rechnungseingang
- die elektronische Vergabe
- Auswirkungen des EU-Beihilferechts.
Herr Troyke versichert, dass das
Rechnungsprüfungsamt diese Themen im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit
berücksichtigen wird, um deren rechtzeitige Umsetzung in der Verwaltung zu
unterstützen.
Frau Lewing fragt, ob zwischenzeitlich von der
Verwaltung ein überarbeiteter vorgewiesenen Zeit- und Ablaufplan zur
Erarbeitung von Unterlagen des Jahresabschlusses 2011 und Vorlage im
Rechnungsprüfungsamt vorgewiesen wurde.
Herr Troyke gibt zur Kenntnis, dass dem
Rechnungsprüfungsamt kein aktueller Zeit- und Ablaufplan vorläge, dieses aber
mündlich für die nächste Woche angekündigt sei. Jahresabschlussunterlagen lägen
dem Rechnungsprüfungsamt ebenfalls nicht vor
Auf die Frage von Frau Lewing, ob die fehlenden
Jahresabschlüsse zu finanziellen Sanktionen des Landes führen könnten,
antwortet Herr Troyke, dass er hierüber keine belegbaren Auskünfte erteilen
kann und bittet um Klärung über den zuständigen Finanz- und Vergabeausschuss.
Frau Lewing bedankt sich bei Herrn Troyke für die
Ausführungen.