Herr Tanschus bittet um konkrete Fragen zum umfassenden vorliegenden Thema.

 

Frau Dr. Stahlberg fragt nach, ob es einen Überblick gibt, um auch die Kontrolle besser ausüben zu können. Weiter möchte sie wissen, ob es in der Vergangenheit Gefahrensituationen gab.

Herr Tanschus stellt klar, dass Prostituierte keine Anzeigepflicht bei der Stadt haben.

Es handelt sich um kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.

Weiter erinnert Herr Tanschus an den Auftrag der Bürgerschaft, dass sich der Oberbürgermeister für die Überarbeitung der Sperrbezirksverordnung einsetzen sollte.

Daraufhin wurde das Verbot der Prostitution in Häusern in der Altstadt aufgehoben.

Diese Überarbeitung hat keine wesentlichen Veränderungen nach sich gezogen.

Die angebotenen Dienstleitungen sind im Internet und in Zeitungen veröffentlicht.

 

Für Frauenhandel bzw. allgemein auch Menschenhandel sind die  Strafverfolgungsbehörden zuständig. Daher kann Herr Tanschus keine konkreten Aussagen treffen. Aus der Presse der letzten Jahre sind ihm jedoch keine konkreten Fälle bekannt.