Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Beabsichtigen die Hansestadt Stralsund sowie ihre Unternehmen und Beteiligungen bis zum 31.12.2016 beim Finanzamt einen sog. Optionsantrag nach § 27 Abs. 22 UStG zu stellen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche (indirekten) Auswirkungen hat § 2 b UStG auf die Hansestadt Stralsund, kommunale Unternehmen bzw. Beteiligungen sowie die Einwohner der Hansestadt Stralsund, die Sportvereine und die weiteren Vereine?
  3. Welche kommunalen Leistungen werden von der Umsatzsteuerpflicht erfasst bzw. nicht erfasst?

 

Herr Behrndt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zum Sachverhalt:

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber § 2b in das Umsatzsteuergesetz eingefügt und damit die bisherige Umsatzbesteuerung unter Berücksichtigung des EU-Rechts sowie der Rechtsprechung neu geregelt. Die Neuregelung stellt eine Zäsur bei der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts dar. Mit der Neuregelung ist die juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich Unternehmerin, es sei denn, es greift eine der Ausnahmen des § 2 b UStG für hoheitliche Tätigkeit.

Leider sind noch viele Fragen der Anwendung offen und es herrscht eine unsichere Rechtslage.

 

Herr Behrndt bittet um Verständnis, wenn derzeit keine inhaltlichen Ausführungen zu den drei Fragen gemacht werden.

 

Er begründet dies wie folgt:

Die Problematik ist bekannt und somit auch die o.g. Fragen in Bearbeitung. Aufgrund des derzeitigen Arbeitsstandes kann und sollte zum jetzigen Zeitpunkt dem Ergebnis nicht vorgegriffen werden.

 

Die komplexe Aufgabenstellung wird im Rahmen einer Projektgruppe abgearbeitet, in der relevante Mitarbeiter/innen der Ämter und Abteilungen eingebunden wurden bzw. sind.

 

Zum Projektablauf:

Die komplexe Thematik und Aufgabenstellung wurde in der OB-Beratung am 14.03.2016 vorgestellt und vorgeschlagen, die Aufgabenstellung mit Hilfe  eines verwaltungsübergreifenden Projektes zu bearbeiten.

 

 

 


Sachverhalts-Datenermittlung

 

 

09/2016

 

Kompetenz-/Projektgruppe

 

Auswertung

 

 

10/2016

 

Kompetenzgruppe/Steuerberater

 

Präsentation der Ergebnisse/

Entscheidung

 

11/2016

 

Oberbürgermeister, OB-Beratung

 

 

Informationsvorlage für die Bürgerschaft

 

12/ 2016

 

 

 

 

 

Konkretisierte Termine:

 

Am 26.05.2016 fand mit Amts-, Abteilungsleitern und Vertretern/rinnen sämtlicher Abteilungen der HST im Auftrag des Beteiligungsmanagements eine Einweisung bezüglich der komplexen Thematik des Steueränderungsgesetzes mit Hilfe der Steuerberatungsgesellschaft PwC (Frau Heye) statt. Jeder Teilnehmer erhielt ein Handout zu den besprochenen Themen. Es wurden viele Fragen zu aktuellen und zukünftigen Themen gestellt und von der Steuerberaterin beantwortet.

 

 

Am 30.09.2016 war Termin für die Abgabe der Zuarbeiten zur Sachverhalts-/ Datenermittlung. Die Auswertung dauert noch an.

Es ist geplant, die Informationsvorlage am 14.11.2016 der OB-Beratung vorzulegen.

Der Bürgerschaft wird diese dann am 01.12.2016 vorliegen.

 

Herr Pieper fragt nach, ob eine Umsetzung zum 31.12.2016 realistisch ist. Herr Berndt ist der Meinung, diesen Termin einhalten zu können.

 

Herr Pieper dankt für die ausführliche Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.