Anfrage:
- Beabsichtigen die Hansestadt Stralsund sowie ihre Unternehmen und Beteiligungen bis zum 31.12.2016 beim Finanzamt einen sog. Optionsantrag nach § 27 Abs. 22 UStG zu stellen? Wenn nein, warum nicht?
- Welche (indirekten) Auswirkungen hat § 2 b UStG auf die Hansestadt Stralsund, kommunale Unternehmen bzw. Beteiligungen sowie die Einwohner der Hansestadt Stralsund, die Sportvereine und die weiteren Vereine?
- Welche kommunalen Leistungen werden von der Umsatzsteuerpflicht erfasst bzw. nicht erfasst?
Herr Behrndt
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zum Sachverhalt:
Mit dem
Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber § 2b in das Umsatzsteuergesetz
eingefügt und damit die bisherige Umsatzbesteuerung unter Berücksichtigung des
EU-Rechts sowie der Rechtsprechung neu geregelt. Die Neuregelung stellt eine
Zäsur bei der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts
dar. Mit der Neuregelung ist die juristische Person des öffentlichen Rechts
grundsätzlich Unternehmerin, es sei denn, es greift eine der Ausnahmen des § 2
b UStG für hoheitliche Tätigkeit.
Leider sind noch
viele Fragen der Anwendung offen und es herrscht eine unsichere Rechtslage.
Herr Behrndt bittet
um Verständnis, wenn derzeit keine inhaltlichen Ausführungen zu den drei Fragen
gemacht werden.
Er begründet dies
wie folgt:
Die Problematik ist bekannt und somit auch die o.g. Fragen in
Bearbeitung. Aufgrund des derzeitigen Arbeitsstandes kann und sollte zum
jetzigen Zeitpunkt dem Ergebnis nicht vorgegriffen werden.
Die komplexe Aufgabenstellung wird im Rahmen einer Projektgruppe
abgearbeitet, in der relevante Mitarbeiter/innen der Ämter und Abteilungen
eingebunden wurden bzw. sind.
Zum Projektablauf:
Die komplexe
Thematik und Aufgabenstellung wurde in der OB-Beratung am 14.03.2016 vorgestellt
und vorgeschlagen, die Aufgabenstellung mit Hilfe eines verwaltungsübergreifenden Projektes zu
bearbeiten.
Sachverhalts-Datenermittlung |
09/2016 |
Kompetenz-/Projektgruppe |
Auswertung |
10/2016 |
Kompetenzgruppe/Steuerberater |
Präsentation der Ergebnisse/ Entscheidung |
11/2016 |
Oberbürgermeister, OB-Beratung |
Informationsvorlage für die Bürgerschaft |
12/ 2016 |
|
Konkretisierte Termine:
Am 26.05.2016 fand mit Amts-, Abteilungsleitern und Vertretern/rinnen sämtlicher
Abteilungen der HST im Auftrag des Beteiligungsmanagements eine Einweisung
bezüglich der komplexen Thematik des Steueränderungsgesetzes mit Hilfe der
Steuerberatungsgesellschaft PwC (Frau Heye) statt. Jeder Teilnehmer erhielt ein
Handout zu den besprochenen Themen. Es wurden viele Fragen zu aktuellen und
zukünftigen Themen gestellt und von der Steuerberaterin beantwortet.
Am 30.09.2016 war Termin für die Abgabe der Zuarbeiten zur
Sachverhalts-/ Datenermittlung. Die Auswertung dauert noch an.
Es ist geplant, die
Informationsvorlage am 14.11.2016 der OB-Beratung vorzulegen.
Der Bürgerschaft
wird diese dann am 01.12.2016 vorliegen.
Herr Pieper fragt nach, ob eine Umsetzung
zum 31.12.2016 realistisch ist. Herr Berndt ist der Meinung, diesen Termin
einhalten zu können.
Herr Pieper dankt für die ausführliche Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.