Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

die Verkehrswacht Stralsund im Jahr 2017 mit 3.000 € zu unterstützen und diese Summe in den Haushalt einzustellen.


Herr Paul informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters vorliegt, da im Beschluss keine Deckungsquelle genannt wurde. Eine erneute Abstimmung des Antrages vom 06.10.2016 ist damit notwendig.

 

Herr Suhr bittet um Erläuterung seitens der Verwaltung, wann eine Deckungsquelle notwendig ist und wann nicht.

 

Herr Gueffroy teilt mit, dass eine Deckungsquelle immer anzugeben ist, sowohl für Anträge für das laufende als auch das zukünftiger Haushaltsjahre.

Der Gesetzgeber zielt darauf ab, dass das Entscheidungsgremium sich intensiv mit der

Finanzierung der einzelnen Anträge auseinandersetzen muss.

 

Herr Haack kritisiert die Verfahrensweise der Verwaltung, da diese aus seiner Sicht je nach Beschluss beliebig ausgeführt wird. Zu finden ist die Grundlage nur in der Kommentierung zur Kommunalverfassung MV.

 

Herr Dr. von Bosse ist der Meinung, dass die Ausführungen von Herr Gueffroy rechtens sind. Er fügt an, dass dieser Widerspruch die leidige Konsequenz der Konsolidierungsvereinbarung ist, mit der die Stadt keinen Spielraum mehr bei Ausgaben hat.

 

Herr Suhr ist der Meinung, dass in der Vergangenheit ähnliche Beschlüsse gefasst wurden, ohne dass ein Widerspruch eingereicht wurde. Weiter lag der zukünftige Haushaltsplan der Bürgerschaft nicht vor, sodass es für ihn nicht möglich war, eine Deckungsquelle zu benennen.

 

Herr Dr. Badrow stellt klar, dass jeder Beschluss eine Einzelfallprüfung darstellt. Es kommt auf die genaue Formulierung des Beschlusses an.

Bei dem vorliegenden Widerspruch handelt es sich um einen formalen Weg. Ein neuer Beschluss kann jederzeit wieder gefasst werden.

 

 

Frau Steffen fragt nach, wie bei zukünftigen Beschlussvorschlägen zu verfahren ist.

 

Herr Dr. Badrow schlägt vor, entweder das Gespräch mit der Verwaltung im Vorfeld zu suchen oder Prüfaufträge an die Verwaltung zu beschließen.

 

 

Herr Paul lässt erneut über den Antrag vom 06.10.2016 abstimmen.

 

 

Damit ist der Widerspruch des Oberbürgermeisters anerkannt.


Mehrheitlich abgelehnt