Im Jahr 2013 hat sich die Verwaltung bereits mit dem Thema Lärmminderungsplan beschäftigt. Der Plan basiert auf der Umgebungslärmrichtlinie. Damals wurde ein Büro beauftragt, sich mit dem Thema auseinander zusetzen. Es gab eine Öffentlichkeitsbeteiligung und es wurde ein Abschlussbericht erstellt. Dieser wurde allerdings nicht in eine Vorlage eingearbeitet, so dass es nicht zur Beschlussfassung kam.

Jetzt soll es erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, die Unterlagen werden ab dem 07.11.2016 öffentlich ausgelegt. Anschließend wird eine entsprechende Vorlage erarbeitet, welche dann im Ausschuss beraten werden soll.

Die Unterlagen werden unter Zugrundelegung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet.

 

In der Vorlage werden auch Maßnahmen aufgeführt, welche von der Verkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis durchführt werden. Insoweit kann es von der Bürgerschaft nur eine Empfehlung geben.

In dem Plan werden vor allem Bundes- und Landesstraßen mit einem minimalen Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr betrachtet. Die Verwaltung hat die Planung auf das Hauptstraßennetz ausgeweitet. Hier werden alle Straßen mit Tempo 50 und einem Verkehrsaufkommen von über 8000 Fahrzeugen am Tag betrachtet.

 

Herr Suhr erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Vorlage.

Herr Bogusch antwortet, dass vorgesehen ist, die Vorlage vor der Sommerpause 2017 durch die Bürgerschaft beschließen zu lassen. Außerdem möchte Herr Suhr wissen, ob die 13 genannten Maßnahmen erweiterbar sind. Darauf antwortet Herr Bogusch, dass die Verwaltung eine für sie sinnvolle Begrenzung vorgenommen hat. Der Bürgerschaft steht es frei, die Maßnahmenliste zu erweitern. Herr Lastovka ist sicher, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neue Maßnahmen hinzukommen werden. 

Auf die Nachfrage von Herrn Suhr antwortet Herr Bogusch, dass die Wasserstraße aus verschiedenen Gründen nicht betrachtet wurde.

Herrn Mühle interessiert, ob konkrete Messungen zur Feststellung der Lärmbelastung durchgeführt wurden. Dies verneint Herr Bogusch, Grundlage für Lärmuntersuchungen  sind immer Berechnungen.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

Herr Lastovka schließt den Tagesordnungspunkt.