Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.            Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes umzusetzen, insbesondere die Wasserstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren und für den größten Teil der Altstadt Tempo 20 km/h vorzuschreiben.

 

2.            Der dem entgegenstehende Beschluss der Bürgerschaft vom Januar 2016 wird              aufgehoben.


Herr Dr. von Bosse begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Lastovka spricht sich für eine Ablehnung des Antrages aus, da nach Auffassung der CDU/FDP-Fraktion eine entsprechende Beratung zum Verkehrskonzept für die Altstadt geführt werden sollte.

 

Herr Butter geht in seinen Ausführungen auf die erforderliche Verkehrsberuhigung der Stralsunder Altstadt ein. Er führt verschiedene Möglichkeiten so z. B. eine Asphaltierung der Straßendecke an. Eine Sperrung der Wasserstraße für den Durchgangsverkehr kann er nicht befürworten. Er sieht hier nach wie vor eine wichtige Ausweichstrecke bei einer eventuellen Sperrung des Knieperwalls oder der Friedrich-Engels-Straße.

Er macht darauf aufmerksam, dass die Anwohner, die nach der Wende in den Hafenbereich gezogen sind, hätten wissen müssen, dass in einem Hafenbereich immer mit Lärm zu rechnen ist. Es gibt in der Stadt viele ruhige Straßen, in denen es sich sehr ruhig leben lässt.

 

Frau Bartel berichtet aus eigener Erfahrung, dass die Lärmbelästigung wirklich ständig zunimmt und eine Rücknahme des Bürgerschaftsbeschlusses vom Januar 2016 zwingend erforderlich scheint.

 

Herr Laack unterstützt den vorliegenden Antrag.

 

Herr Paul lässt wie folgt über den Antrag abstimmen:

 

 


Mehrheitlich abgelehnt