Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Beratung des folgenden Antrages sowie der Änderungsanträge in die Ausschüsse für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafterangelegenheiten zu verweisen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 6.4.2017 für das Hafengebiet zwischen

Nordmole und Seehafen ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.

 


Herr van Slooten begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Adomeit beantragt, die Beratung des Antrages in die Ausschüsse für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben zu verweisen.

 

Herr Bauschke schlägt im Namen der CDU/FDP-Fraktion vor, über ein Hafenentwicklungskonzept zu befinden und stellt daher folgenden Änderungsantrag:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Seehafen Stralsund ein Hafenentwicklungskonzept zu erarbeiten.“

 

Herr Haack stellt folgenden Änderungsantrag der Fraktion BfS und begründet diesen:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass durch die Verwaltung Initiativen ergriffen werden, dass die städtischen Flächen auf der nördlichen Hafeninsel einer Verwertung zugeführt werden.

Über die Art und Weise ist in den entsprechenden Fachausschüssen der Hansestadt Stralsund zu beraten.“

 

Herr Laack erinnert an das Hafenflächensicherungskonzept aus dem Jahre 2012, in dem bereits alles festgeschrieben ist.

 

Herr Dr. Zabel informiert seitens der CDU/FDP-Fraktion, dass man einer Verweisung zustimmt, bittet aber festzuhalten, dass als Prämisse das Hafenentwicklungskonzept gesehen wird. In erster Linie sollte hier Klarheit bestehen, um dann weitere Schritte besprechen zu können.

 

Herr Lastovka beantragt, alle drei Anträge in die Ausschussberatung einzubeziehen

 

Herr Paul lässt über den Verweisantrag wie folgt abstimmen:

 


Mehrheitlich beschlossen