Anfrage:
- Wird auf allen Spielplätzen konsequent auf das Hundemitnahmeverbot hingewiesen?
- Wie wird das Hundemitnahmeverbot auf Spielplätzen durchgesetzt?
- Welche Möglichkeiten haben Bürger, uneinsichtige Hundebesitzer vom Spielplatz verweisen zu lassen?
Herr Tanschus beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Gegenwärtig befinden sich auf acht Spielplätzen Hinweisschilder. Ausgestattet wurden Spielplätze, die entweder neue oder ergänzende Ausstattungen erhielten oder auf denen es massive Probleme mit Hundekot gab.
In Kürze werden noch 2 Eingänge der Skateranlage in Grünhufe mit Schildern versehen.
Zu 2.
Hundekontrollen werden in der Hansestadt Stralsund grundsätzlich im Außendienst und im Beisein eines Bediensteten der Polizeiinspektion regelmäßig von der Abt. Steuern und den Mitarbeitern des Außen- und Ermittlungsdienstes des Ordnungsamtes durchgeführt. Neben den regelmäßigen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet, erfolgen auch Schwerpunktkontrollen aufgrund von eingehenden Bürgerbeschwerden und Hinweisen.
Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrolliert auch die Polizei auf Bitten des Ordnungsamtes und nach den ihr verfügbaren Möglichkeiten die durch die Stralsunder Hundeverordnung festgelegten Ver- und Gebote.
Zu 3.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den angetroffenen Hundeführer auf das bestehende Verbot sowie die genannten Gründe (Verunreinigungen durch Hundekot sowie die Verunsicherung der Kinder und Eltern) anzusprechen, die auch zum Mitnahmeverbot geführt haben. Sofern einem der Hundeführer persönlich bekannt ist oder namentlich bekannt wird, kann eine Bußgeldanzeige beim Ordnungsamt erstattet werden. Im Zweifelsfall sollte man sich bitte an die Polizei wenden.
In Abwesenheit der Einreicherin wird seitens der CDU/FDP-Fraktion auf die beantragte Aussprache verzichtet.