Anfrage:
Hat die Hansestadt für das Jahr 2017 bereits Städtebaufördermittel beantragt?
Wenn ja, wofür und in welcher Höhe, wenn nein, beabsichtigt sie noch Fördermittel zu beantragen bzw. warum wird darauf verzichtet?
Kann und will die Hansestadt Mittel aus dem bis 2020 verlängerten Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundesfinanzministeriums abrufen?
Frau Planke beantwortet die Frage wie folgt:
zu 1.
Die Hansestadt Stralsund wird auch in diesem Jahr fristgerecht einen Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme ‘Altstadtinsel‘ im Rahmen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus stellen.
Es wird beantragt, einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 10.092 T-Euro für weitere öffentliche Erschließungsmaßnahmen und Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und weiterhin Förderungen für private Maßnahmen und die Stadtteilkoordination in der Frankenvorstadt in das für das kommende Jahr aufzustellende Landesprogramm aufzunehmen.
In welcher Höhe Finanzhilfen bereitgestellt werden, ist natürlich nicht sicher. Auch muss davon ausgegangen werden, dass diese wieder in Raten vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Landeshaushaltes in den Jahren 2017 bis 2021 bereitgestellt werden.
Darüber hinaus wird die Hansestadt die Neuaufnahme von Teilen der Tribseer Vorstadt
als städtebauliche Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes
ab dem Programmjahr 2017 beantragen.
zu 2.
Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern Bundesfinanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden. Mit einem Zusatzprogramm zur Städtebauförderung sollen im Rahmen des Förderschwerpunkts gem. § 3 Nr. 1 c) KInvFG insgesamt 29.275 T-Euro in den Jahren 2016 bis 2020 für den Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau und Brachflächenrevitalisierung eingesetzt werden.
Die Finanzhilfen werden insbesondere für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Erschließungsmaßnahmen auf der Grundlage einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus erlassenen Verwaltungsvorschrift zu den Fördergrundsätzen Kommunalinvestitionsförderung Städtebau vom 6. Juni 2016 gewährt.
Im Ergebnis der mit dem Ministerium geführten Gespräche zur Gewährung von Finanzhilfen für die Hansestadt Stralsund im Rahmen dieses Programms wurde der Einzelantrag zur Förderung des Projektes ‘Neubau einer 1-Feld-Sporthalle mit Trainingsraum im Stadtteil Andershof‘ in Höhe von 1.878 T-Euro (90%) an das Landesförderinstitut des Landes fristgemäß zum 30. September 2016 gestellt.
Zum Abrufen von Fördermitteln berichtet Frau Planke, dass sich die 3,5 Mio € Bundesmittel nach § 2 – Verteilung – KlnvFG wie folgt zusammensetzen:
2,265 % entfallen auf das Land M-V, dies bedeuten 79.275 T-€. Davon sind 29.275 T-€ die Mittel, die zusätzlich in den Bereich Städtebau fließen. Hier hat die Hansestadt einen entsprechenden Antrag gestellt. Die weiteren 50 Mio € sind für den Breitbandausbau im Bereich des Energieministeriums vorgesehen.
Herr van Slooten dankt für die ausführliche Beantwortung der Anfrage und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.