Einreicher: Herr Jürgen Gielow

 

 

 

Anfragen

 

1.         Wie hoch ist der auf Hiddensee übliche Pachtpreis?

2.         Warum wurde dieser Preis nicht schon 2009 in der Gemeinde Neuendorf in An-wendung gebracht?

3.         Werden seitens der Hansestadt Stralsund weitere Klagen angestrebt?

 

 

Vor Beantwortung der Anfrage richtet sich Herr Paul an Herrn Gielow, dass er mit Verwunderung die Einwohnerfrage erhalten habe. Er hält sie für missbräuchlich und daher zwar legal, aber dafür nicht legitim. Die Kommunalverfassung MV bietet allen Einwohnern die Möglichkeit zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen oder Vorschläge bzw. Anregungen zu unterbreiten. Dies sollte dem besseren Verständnis der Einwohner für die Probleme in eigener Gemeinde und die Entscheidung der Bürgerschaft und die Verwaltung hierzu dienen.

Sie wurde nicht dafür geschaffen, dass ein durch die Hansestadt Stralsund hinsichtlich seiner Nutzungsverhältnisse außerhalb der Gemeinde beklagte Einwohner sich über den weiteren Verlauf und die Handlungsabsichten der Gemeinde im gerichtlichen Verfahren gegen ihn zu informieren sucht. Hierzu stehen andere Mittel zur Verfügung.

 

Anschließend beantwortet Herr Tanschus die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

Einen einheitlichen „üblichen Pachtpreis“ für die Insel Hiddensee gibt es nicht. Das liegt zum einen daran, dass die einzelnen Ortschaften in ihrer Struktur und Nachfrage sehr voneinander abweichen. Deutlich wird dies vor allem daran, dass man dort sehr unterschiedliche Bodenrichtwerte haben. So beträgt dieser derzeit für Kloster und Vitte 285 €/m² und für Neuendorf 135 €/m². Die Bodenrichtwerte sind an sich ein guter Indikator für die Pachtpreise. Eine maßgebliche Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist die Kaufpreissammlung. Ein nennenswerter Grundstücksverkehr in Neuendorf ist aber durch die Haltung von Gemeinde und Eigentümerinitiative bislang nicht zustandegekommen. In der Grundstücksverwaltung werden die Pachtpreise je nach Nutzungsart von den Bodenrichtwerten abgeleitet.

 

zu 2.)

Nach der Kündigung der Pachtverträge im Jahr 2007 erfolgte durch einen von der Hansestadt Stralsund beauftragten Gutachter die Bewertung der genutzten Grundstücke in Neuendorf. Zielstellung war Ermittlung eines sachgerechten und nachvollziehbaren Pachtpreises. Das Ergebnis war die Grundlage der im Jahr 2009 beginnenden Klagen. 

 

Zu 3.)

Herr Tanschus verzichtet an dieser Stelle auf eine Wiederholung und verweist auf seine Ausführungen zur Anfrage von Herrn Laack.

 

Herr Gielow  gibt ein Statement, indem er verdeutlicht, dass er die Ausführungen für nicht umfangreich hält. Die Bürgerschaft und er seien schlecht informiert. So erfährt man nichts über die Entscheidungen des Oberlandesgerichtes. 

Herr Gielow verwahrt sich gegen die Aussagen des Präsidenten und sieht sehr wohl die Möglichkeit der Fragestellung in seiner Gemeinde.

 

Die genannten Grundstückspreise kann er nicht nachvollziehen, da es sich nicht um Bauland oder Bauerwartungsland sondern um eine grüne Wiese handele.

 

Herr Dr. Badrow äußert sich wie folgt:

Es ist festzustellen, dass Herr Gielow auf Hiddensee ein Ferienhaus betreibt. Entsprechende Informationen sind im Internet zu finden, auch die Preise dazu.

Herr Dr. Badrow gibt zu bedenken, ob es richtig ist, dass der durch die Hansestadt geforderte Jahresbetrag niedriger ist, als der von Herrn Gielow angesetzte Preis für eine einzige Übernachtung in der Nebensaison. Dies kann man sicher so gestalten.

Jedoch wird sich der Oberbürgermeister weiter dafür einsetzen, dass eine gerechte Preisgestaltung im Vergleich zwischen Stralsunder und Hiddenseer Grundstücken bei Erbbaurechtsverträgen stattfindet.

 

Herr Gielow bittet um Zusendung der Antwort zu seiner Anfrage.