Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Von welchen Kriterien geht die Stadtverwaltung bei der Namensgebung von Straßen und Plätzen in neuen Wohngebieten aus?
  2. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten den bald verschwundenen Namen „Volkswerft“ in die Namensgebung von Straßen und Plätzen einzubeziehen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

 

Die Benennung von Straßen und Plätzen erfolgt entsprechend der Satzung über die Benennung von Straßen und das Anbringen von Straßennamensschildern und der Dienstanweisung – Verfahrensweise zur Straßenbenennung.

In diesen Vorschriften sind die Kriterien für die Benennung der Straßen vorgegeben. Die Straßennamen werden mit dem Stadtarchiv abgestimmt und durch das Stadtarchiv unter Berücksichtigung historischer Überlieferungen begründet. Straßen in zusammenhängenden Baugebieten werden nach einheitlichen Gesichtspunkten (z. B. Dichterviertel, Bürgermeisterviertel, Stifterviertel) benannt. Kultur- oder stadtgeschichtliche Bedeutungen  sowie die technische Nutzung in vergangenen Jahren werden bei der Benennung berücksichtigt (z. B. Ehemalige Zuckerfabrik, Gärtnereigelände, Ölspaltanlage,  Wasserwerk, Umspannwerk).

Durch die Bebauung fortfallende historische Landschaftsbezeichnungen werden nach Möglichkeit erhalten (z. B. Strandschlag).

 

Es wurden auch einige Straßen nach benachbarten Ortschaften benannt (z. B. Kransdorfer Weg, Jarkvitzer Weg). Im Stadtgebiet Grünhufe wurden Straßen nach Hansestädten (z. B. Lübecker Allee, Anklamer Straße, Demminer Straße) und Partnerstädten (Kieler Ring, Malmöer Ring, Svendborger Straße) benannt. Eine Vielzahl von Straßen wurde nach Pflanzen benannt, die in dem Gebiet wachsen, in dem die Straße benannt werden soll (z. B. Grasnelkenweg, Sanddornweg, Weidelgrasweg, Kamillenweg).

Straßen werden nur nach verstorbenen Persönlichkeiten, deren Geschichtsbild abgeklärt ist, benannt. Sollen Verdienste verstorbener Personen aus neuerer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt werden, werden lebende Angehörige vorher angehört.

 

Nachdem die Verwaltung einen Benennungsvorschlag erarbeitet hat, wird dieser unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Somit trifft die Bürgerschaft die abschließende Entscheidung zur Benennung von Straßen.

 

 

zu 2.:

 

Nach den oben genannten Kriterien besteht die Möglichkeit den Namen „Volkswerft“ zukünftig in die Namensgebung einzubeziehen.

 

Herr Riedel dankt für die ausführliche Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.